53 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen

Georg Thiel, Bundeswahlleiter, steht vor Beginn der Sitzung des Bundeswahlausschusses im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages auf der Empore.

Georg Thiel, Bundeswahlleiter, steht vor Beginn der Sitzung des Bundeswahlausschusses im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages auf der Empore.

Berlin. An der Bundestagswahl am 26. September können 53 Parteien teilnehmen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner zweitägigen Sitzung entschieden, die am Freitag zu Ende ging. Darunter sind die bereits im Bundestag oder einem Landtag vertretenen CDU, CSU, SPD, FDP, Linke, Grüne, AfD, Freie Wähler und die BVB/Freie Wähler. Außerdem wurden 44 kleinere Parteien und Vereinigungen offiziell als Parteien anerkannt, was die Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist.

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Insgesamt hatten 88 solcher Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie im Herbst antreten wollen. Eine von ihnen hatte dies allerdings nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist getan. Sie wurde ebenso wenig als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anerkannt wie 43 weitere Gruppierungen. Viele von ihnen scheiterten an der Vorschrift, regelmäßig und zu bestimmten Zeitpunkten über ihre Finanzen Rechenschaftsberichte vorlegen zu müssen. Andere hatten sich nur per Internet an den Bundeswahlleiter gewandt. Dies muss aber schriftlich und mit Originalunterschriften erfolgen.

Keine inhaltliche Bewertung

Der Bundeswahlausschuss prüfte nur, ob die Bewerber für die Wahl die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Eine inhaltliche Bewertung insbesondere der Programmatik der Parteien durfte er nicht vornehmen.

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Auf diese Weise wurde auch die vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Kleinpartei“ eingestufte Gruppierung „Der III. Weg“ zur Wahl zugelassen. Die bekannteste Partei, die scheiterte, war die DKP. Die Kommunisten hatten in den vergangenen Jahren ihre Rechenschaftsberichte stets erheblich verspätet vorgelegt und damit die Vorgaben des Parteiengesetzes nicht erfüllt.

Zugelassen wurde auch der bislang nur im Kieler Landtag vertretene Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der die dänische Minderheit vertritt. Der SSW wurde zusätzlich als Partei nationaler Minderheiten anerkannt. Für ihn gilt damit die Fünf-Prozent-Klausel nicht. Auch muss er keine Unterstützer-Unterschriften vorlegen wie die anderen kleinen Parteien. Wegen der Corona-Pandemie hatte der Bundestag die Mindestzahl an Unterschriften allerdings auf ein Viertel gesenkt - auf maximal 500 für Landeslisten und einheitlich 50 für Kreiswahlvorschläge.

RND/dpa

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