Abtreibungs-Werbeverbot: Bundestag stimmt für Abschaffung von 219a
/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/BMNSDHDFJBEO5GNE5P2ZONUXVQ.jpeg)
Der Bundestag hat das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen.
© Quelle: Ralf Hirschberger/dpa
Berlin. Der Bundestag hat für die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen gestimmt. In der Vergangenheit waren Ärztinnen und Ärzte von Gerichten dafür verurteilt worden, dass sie darüber informierten, Abtreibungen vorzunehmen. Der Entwurf der Regierung wurde auch von der Linken unterstützt, Union und AfD lehnten die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a ab.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) feierte schon vorab das geplante Ende des Werbeverbots für Abtreibung als einen „Triumph“. Auf diese Weise werde die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gestärkt, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen“, sagte Paus. „Heute ist ein guter Tag für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland - und erst recht für die Frauen in unserem Land.“
Bundestag streicht Paragraf 219a
Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
© Quelle: dpa
Ungewollt Schwangere könnten sich von nun an darauf verlassen, dass sie „sachkundig beraten und gut unterstützt werden“, erklärte die Ministerin. „Ein Schwangerschaftsabbruch sollte kein Straftatbestand sein, sondern eine Gesundheitsleistung“, betonte die Ministerin.
Debatte zur Sterbehilfe
Außerdem befasst sich der Bundestag heute in erster Lesung mit drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen, die auf Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland zielen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. In den Initiativen aus dem Parlament geht es um Regeln für mögliche organisierte Angebote, unter anderem mit Beratungspflichten und Wartefristen.
Darüber hinaus geht es im Plenum am Freitag auch um einen Antrag der Bundesregierung zu einem Bundeswehr-Einsatz in Bosnien-Herzegowina. Geplant ist demnach, dass sich die deutschen Streitkräfte mit maximal 50 Soldatinnen und Soldaten wieder an der als Eufor Althea bekannten EU-Operation beteiligen. Deutschland war dort seit November 2012 nicht mehr vertreten.
RND/epd/dpa