Zerstrittene Partei

AfD nicht zur Bürgerschaftswahl in Bremen zugelassen

Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem AfD-Schriftzug (Archivbild).

Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem AfD-Schriftzug (Archivbild).

Bremen. Die Wahlleitung der Stadt Bremen hat vorläufig keine Liste der AfD zur Bürgerschaftswahl im Mai zugelassen. Aus der Partei seien zwei konkurrierende Wahlvorschläge von verschiedenen Vorständen eingegangen, sagte Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses, am Freitag.

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Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei. Dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden. In Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste am Freitag hingegen zur Wahl zu. Das Landesparlament, die Bremische Bürgerschaft, wird am 14. Mai gewählt.

Zwei Lager in der Bremer AfD streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Beide Seiten kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen.

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Ein Wahlvorschlag stammte von einem so genannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem so genannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

In der Sitzung des Wahlbereichsausschusses ging der Streit weiter. Die Wahlleitung hätte den unzulässigen Vorschlag des Minich-Lagers nicht annehmen dürfen, sagte Löhmann: „Der Fehler liegt ganz klar bei der Wahlleitung.“ Janssen wies dies zurück. Beide Listen stammten von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei. „Es bleibt dabei: Die Partei AfD hat zwei Vorschläge eingereicht.“

Für das Minich-Lager sagte der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi, die Kandidatenliste des Notvorstands sei wegen eines Formfehlers bei der Einladung zur Aufstellungsversammlung nicht zulassungsfähig. Dann bleibe der Vorschlag des Rumpfvorstands übrig; dieser müsse zulassungsfreundlich geprüft werden. Im Ergebnis verwarf der Wahlbereichsausschuss aber beide Listen einstimmig.

Der Konflikt spaltet die AfD auch auf Bundesebene

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

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Die Wahlbereichsausschüsse in Bremen und Bremerhaven entschieden am Freitag für alle Parteien, welche Wahllisten zum 14. Mai zugelassen werden. Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. Deshalb ist zum Beispiel die Wählergruppierung Bürger in Wut (BiW) vertreten, die in Bremerhaven stark ist. Sie peilt diesmal mindestens ein Mandat auch auf Bremer Seite an und könnte bei einem Ausschluss der AfD von Proteststimmen profitieren.

RND/dpa

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