Ampelgespräche: Das wünscht sich die Rentenversicherung von SPD, Grünen und FDP

Die Deutsche Rentenversicherung fordert die Ampelkoalitionäre zur Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige auf (Symbolbild).

Die Deutsche Rentenversicherung fordert die Ampelkoalitionäre zur Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige auf (Symbolbild).

Berlin. Die Deutsche Rentenversicherung fordert SPD, Grüne und FDP auf, sich in den Gesprächen über eine Ampelkoalition auf die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige festzulegen.

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„Nach wie vor ist das Risiko, im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein, bei vormals Selbstständigen fast doppelt so hoch wie bei zuvor Beschäftigten“, sagte der Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, in Berlin vor Journalisten. „Eine verpflichtende Altersvorsorge von Selbstständigen, wie es sie in praktisch allen anderen europäischen Ländern gibt, sollte deshalb auch in Deutschland endlich verwirklicht werden.“

Deshalb wäre es aus Sicht der Rentenversicherung wünschenswert, wenn eine obligatorische Altersvorsorge der Selbstständigen in den Koalitionsverhandlungen thematisiert und dort ein solches Vorhaben dann auch vereinbart werde, führte Gunkel aus. Im Sondierungspapier der drei Ampelparteien heißt es lediglich allgemein, man wolle die Absicherung für (Solo-)Selbstständige verbessern.

In zwei Punkten ist das Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP sehr eindeutig: Das Rentenalter soll nicht angehoben werden, und das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent fallen. Gegen beide Festlegungen hatte Gunkel für diese Legislaturperiode nichts einzuwenden.

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Das Rentenniveau ist – anders als oft angenommen – nicht der Prozentsatz, den jemand von seinem letzten Lohn als Rente bekommt. Es ist ein statistischer Wert, der das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren zum mittleren Lohn beschreibt. Dass das Rentenniveau nicht unter die genannte Marke fallen soll, sei bis 2025 ohnehin durch geltendes Recht – die sogenannte doppelte Haltelinie – festgelegt, erklärte Gunkel.

Bei der Kapitaldeckung tauchen aber noch Fragen auf

Auch beim Rentenalter gebe es aktuell keinen Handlungsbedarf. Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre werde erst im Jahr 2031 abgeschlossen sein. Es reiche deshalb aus, in fünf Jahren zu prüfen, ob nach dem Jahr 2031 eine weitere Anhebung der Altersgrenzen erforderlich und vertretbar sei.

Die Formulierungen im Sondierungspapier zu einem Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung werfen aus Sicht der Rentenversicherung noch zahlreiche Fragen auf. Im Sondierungspapier heißt es, in einem ersten Schritt sollten der Rentenversicherung 2022 aus Haushaltsmitteln ein Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zugeführt werden. Das ist nach übereinstimmender Expertenmeinung zu wenig Geld, um in der Rentenversicherung wirklich etwas zu bewegen.

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