Anwälteverein kritisiert Schnellverfahren gegen Straftäter bei Corona-Demos

Polizisten im Einsatz bei einem Protest von Corona-Maßnahmen-Gegnern. Nun wird Kritik an den Schnellverfahren gegen Straftäter bei solchen Demonstrationen laut.

Polizisten im Einsatz bei einem Protest von Corona-Maßnahmen-Gegnern. Nun wird Kritik an den Schnellverfahren gegen Straftäter bei solchen Demonstrationen laut.

Berlin. Aggressionen gegen die Polizei und rohe Gewalt prägen Teile der mehrfach wöchentlich bundesweit stattfindenden Corona-Proteste. Politik und Strafverfolgungsbehörden sind in mehreren Bundesländern auf der Suche nach dem richtigen Umgang mit den meist unangemeldeten und zunehmend radikalen Demonstrationen. Bayern setzt dabei bereits auf Schnellverfahren, in denen Gewalttäter innerhalb weniger Tage verurteilt werden sollen. Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) kündigte vor wenigen Tagen an, künftig auf beschleunigte Verfahren setzen zu wollen.

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Deutliche Kritik daran kommt nun vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. „Wir lehnen das beschleunigte Verfahren grundsätzlich ab, weil es nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist“, sagte Peer Stolle dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Der Berliner Anwalt ist Bundesvorsitzender des Vereins, der sich dem Schutz der Bürgerrechte verschrieben hat.

Wesentliche Rechte von Angeklagten würden im beschleunigten Verfahren eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt, kritisierte Stolle, „vor allen Dingen das Recht, sich effektiv zusammen mit einem Anwalt auf die Verhandlung vorzubereiten“.

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Gericht in Schweinfurt verurteilt Mann in weniger als 24 Stunden

Auch die Neue Richtervereinigung (NRV) sieht beschleunigte Verfahren generell kritisch. „Das beschleunigte Verfahren als ein besonderes Verfahren ist grundsätzlich bedenklich, da es mit einem Verzicht auf normale prozessuale Rechte einhergeht“, sagte der Ahrensburger Amtsrichter und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht der NRV, Ulf Thiele, dem RND.

In einem beschleunigten Verfahren sei die Beweistiefe deutlich geringer, „weshalb es gemäß § 417 StPO nur in Fällen mit einer sehr klaren Beweislage zur Anwendung kommen soll“, ergänzte er. „Ob diese Verfahren den mit ihnen verbunden besonderen Aufwand bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten rechtfertigen, ist sehr fraglich.“

Ein Fall aus dem bayerischen Schweinfurt hatte kurz vor dem Jahreswechsel Schlagzeilen geschrieben: Weniger als 24 Stunden nach einer gewaltsam eskalierten Demonstration war ein Mann dort zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Höher als ein Jahr darf eine im Schnellverfahren verhängte Haftstrafe nicht sein.

Anwalt kritisiert unübersichtliche Lage bei Verfahren

„Die Anklage kann mündlich verlesen werden, die Akte kann man in der Regel nur kurz vor der Verhandlung einsehen. Auch die Beweisantragsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Zeugenaussagen können einfach nur verlesen werden, ohne dass die Zeuginnen und Zeugen direkt befragt werden“, erklärt Rechtsanwalt Stolle seine Kritik am beschleunigten Verfahren.

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Dadurch gebe es viel geringere Verteidigungsmöglichkeiten und einen erheblich höheren Geständnisdruck. „Die Leute sind in der Regel in Haft und hoffen, durch ein Geständnis mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe schnell wieder rauszukommen“, sagte Stolle. „Dabei wird aber nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft, ob der erhobene Vorwurf zutreffend ist.“

Die Sachlage sei jedoch gerade bei größeren Demonstrationen häufig sehr unübersichtlich. Schriftliche Zeugenaussagen von Polizisten könnten eine Klarheit suggerieren, die oft gar nicht bestehe. „Die Wahrnehmung anderer Zeugen weicht oft sehr stark von dem ab, was die Polizei aufschreibt“, sagte Stolle.

Dass jetzt zum Mittel der beschleunigten Verfahren gegriffen wird, sei Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit des Staates im Umgang mit den Protesten, sagte Stolle. „Es wird eine Handlungsfähigkeit suggeriert, nachdem man die Proteste lange Zeit hat laufen lassen – trotz aller Angriffe auch auf Journalisten, die dort stattgefunden haben.“

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