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Arbeitsminister Heil will Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter verlängern

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Kurzarbeit für Leiharbeiter weiterhin möglich machen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Kurzarbeit für Leiharbeiter weiterhin möglich machen.

Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, dass Leiharbeiter auch über den 31. März hinaus Kurzarbeitergeld erhalten können sollen. „Der furchtbare Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat auch massive Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft“, sagte Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Lieferengpässe treffen viele Unternehmen hart und es drohen Produktionsunterbrechungen. In dieser Situation kämpfen wir mit der Kurzarbeit um jeden Arbeitsplatz“, fügte der Minister hinzu.

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„Aus diesem Grund wollen wir auch über den 31. März hinaus ermöglichen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können“, erklärte Heil. „Mir ist wichtig, dass wir den Beschäftigten und den Unternehmen in dieser Krise zur Seite stehen.“

Erstattung der Sozialbeiträge soll als Instrument erhalten bleiben

Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit war eines der wesentlichen Instrumente zur Rettung von Arbeitsplätzen in der Pandemie. Die Ampelkoalition will nun mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den deutschen Arbeitsmarkt ein weiteres Instrument in Sachen Kurzarbeit erhalten: Die Bundesregierung soll auch über den 31. März hinaus unkompliziert eine Erstattung der Sozialbeiträge, die von Arbeitgebern getragen werden müssen, verfügen können.

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Regelung soll bis Ende September gelten

„Die Bundesregierung wird ermächtigt, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, einzuführen“, heißt es in einer Formulierungshilfe aus dem Arbeitsministerium für einen Antrag der Ampelfraktionen, die dem RND vorliegt. Die entsprechende Ermächtigung soll demnach bis zum 30. September 2022 gelten.

Wenn sie verabschiedet wird, heißt das nicht, dass die Bundesregierung auf jeden Fall von ihr Gebrauch macht – die Erstattung der Sozialbeiträge bleibt dann aber im Instrumentenkasten möglicher politischer Maßnahmen.

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