Berichte: Markus H. bestreitet Beihilfe zum Mord im Fall Lübcke
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Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter dem Sarg mit seinem Leichnam bei einem Trauergottesdienst zu sehen (Archivfoto).
© Quelle: Swen Pförtner/dpa-POOL/dpa
Karlsruhe. Der zweite Verdächtige im Mordfall Lübcke, Markus H., hat nach Medienberichten eine Verstrickung in das Attentat bestritten. Dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) habe er gesagt, er verstehe den Tatvorwurf nicht, berichteten NDR und “Zeit Online”.
Wenn er so gefährlich sei, wie könne es dann sein, dass er in einer Rüstungsfirma arbeiten dürfe, wo Sicherheitsüberprüfungen stattfänden. Sonst habe er den Ermittlern gegenüber bisher weitgehend geschwiegen, hieß es weiter. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte sich am Dienstag nicht zu dem Bericht äußern.
Die Ermittler werfen dem 43-Jährigen Beihilfe zum Mord vor. Sie gehen davon aus, dass H. seinen Bekannten Stephan E. (46) unter anderem durch gemeinsame Schießübungen in seinem Vorhaben bestärkt hat. Außerdem soll er ihm den Kontakt zu einem Waffenhändler vermittelt haben.
Anklageerhebung gegen Hauptbeschuldigten in wenigen Tagen erwartet
E. wird beschuldigt, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni 2019 erschossen zu haben, weil dieser sich öffentlich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt hatte. Es wird erwartet, dass in den nächsten Tagen Anklage erhoben wird.
Dem Bericht zufolge sollen Verfassungsschutz und Polizei H. wegen seiner Arbeit im Rüstungsbereich einer routinemäßigen Überprüfung unterzogen haben. Dabei gehe es darum, ob der Mitarbeiter mit Straftaten oder als Extremist in Erscheinung getreten sei.
Fünf Tage nach dem Attentat auf Lübcke habe das Polizeipräsidium Nordhessen dem Verfassungsschutz mitgeteilt, dass zu H. “keine aktuellen staatsschutzpolizeilichen Erkenntnisse” vorlägen. Damals hatten die Ermittler H. noch nicht im Visier, er war erst Ende Juni festgenommen worden.
Laut den Medien war H.'s Überprüfung durch den Verfassungsschutz zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
RND/dpa