Berufskrankheiten: Neues Gesetz verärgert die Opposition

Arbeiten mit Chemikalien, schweren Lasten oder unter der Einwirkung von Lärm und Staub können zu Berufskrankheiten führen. Nun arbeitet Arbeitsminister Hubertus Heil an einem neuen Gesetz.

Arbeiten mit Chemikalien, schweren Lasten oder unter der Einwirkung von Lärm und Staub können zu Berufskrankheiten führen. Nun arbeitet Arbeitsminister Hubertus Heil an einem neuen Gesetz.

Berlin. Wenn Arbeit krank macht, stehen Arbeitnehmer in Deutschland im europäischen Vergleich eher schlecht da. Das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten neu regeln soll. Doch vielen geht dieser nicht weit genug.

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Ob die Pflegerin mit Bandscheibenvorfall, der Dachdecker mit Knieproblemen oder die Friseurin mit Hautkrankheiten auf Grund von ständigem Chemikalienkontakt: Jedes Jahr zeigen laut Dachverband der Berufsgenossenschaften etwa 75.000 Menschen eine berufsbedingte Erkrankung an. Aber nur gut ein Viertel wird anerkannt und entsprechend entschädigt. Rund 2500 Menschen sterben jährlich sogar an den Folgen einer Berufskrankheit – fast so viele wie im Straßenverkehr.

In Deutschland werden pro Hunderttausend Erwerbstätige nur in 85 Fällen Berufskrankheiten durch die Unfallversicherungen anerkannt. In Italien liegt die Quote bei 86, in Dänemark bei 149, in Spanien bei 192 und in Frankreich sogar bei 426. Das berichtet das Portal Buzzfeed unter Berufung auf französische Studien. Allerdings: Eine Anerkennung hat in den verschiedenen Ländern auch unterschiedliche finanzielle und arbeitsrechtliche Folgen.

Der Sachverständigenrat soll schneller arbeiten

Das neue Gesetz von Heil sieht nun verschiedene Maßnahmen vor: So soll der Sachverständigenrat personell und finanziell aufgestockt werden. Dieser entscheidet über die Einführung neuer Berufskrankheiten in den Katalog der Versicherer, arbeitet nach Ansicht von Experten bisher aber viel zu langsam. Das Gesetz sieht auch eine Abschaffung des sogenannten Unterlassungszwangs vor.

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Dieser schloss bisher für neun Krankheiten (z.B. Rückenschmerzen) Entschädigungen aus, wenn Arbeitnehmer trotz ihrer Krankheit weiterhin berufstätig waren. „Das soll die Voraussetzungen schaffen, damit erkrankte Arbeitnehmer die Arbeit reduzieren können, bevor womöglich eine endgültige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird“, sagt Beate Müller-Gemmeke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Der Politikerin geht das Gesetz aber nicht weit genug. Ebenso den 16 Bundesländern. Die Linken-Politikerin Jutta Krellmann bezeichnete Heils Pläne in der „Süddeutschen Zeitung“ als „halbherzig“. Sie alle fordern von der GroKo zum einen eine Härtefallregelung. Müller-Gemmeke: „Manche Berufskrankheiten sind extrem selten und deshalb nicht als solche anerkannt. Auch hierfür braucht es zumindest eine Grundlage, damit diesen Menschen geholfen werden kann.“

Plausible Erklärungen sollen in machen Fällen auch genügen

Außerdem fordern die Länder eine „Beweislasterleichterung“. Hintergrund: Arbeitnehmer haben es bisher oft schwer, die nötigen Belege für den Grund ihrer arbeitsbedingten Erkrankung zu beschaffen – beispielsweise wenn ein Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht beim Umgang mit Schadstoffen nicht nachgekommen ist oder schon seit Jahren nicht mehr existiert. „In solchen Fällen sollten auch Plausiblitätsnachweise genügen“, fordert Müller-Gemmeke.

Der Bundesrat will am Freitag einen entsprechenden Änderungsantrag für das Gesetz beschließen und anschließend mit der Bundesregierung über Nachbesserungen verhandeln. Ausgang offen.

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