Bis zu 25.000 Euro Strafe bei Verstößen gegen Ausgangssperre
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Ein Polizist kontrolliert die Ortsein- und ausfahrt von Mitterteich.
© Quelle: Nicolas Armer/dpa
Berlin. Wer sich in Bayern nicht an die ab der Nacht von Freitag auf Samstag geltende Ausgangsbeschränkung hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Das sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München. Die entsprechenden Straf- und Bußgeldvorschriften regelt das Infektionsschutzgesetz.
Über die Höhe der Strafe im Falle eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung entscheiden in Bayern die Landratsämter.
“Die Polizei kassiert – anders als im Straßenverkehr – keinen Betrag vor Ort, sondern nimmt die Fälle auf und leitet sie an das zuständige Landratsamt weiter”, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Jeder Einzelfall wird gesondert geahndet
Dort würden dann durchweg Einzelfallentscheidungen getroffen. Die höhe der Strafe liege innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums, heißt es aus dem Ministerium, und orientiere sich nach der Schwere des Verstoßes.
“Es ist ein Unterschied, ob man einen Risikopatienten in Gefahr gebracht hat, oder ‘nur’ mit einem Freund spazieren war”, ergänzte der Sprecher.
So könne sich das Bußgeld beispielsweise auch lediglich im niedrigen zweistelligen Bereich bewegen – mündliche Ermahnungen sind ebenfalls eine mögliche Strafe.
Wiederholungstäter müssen sich indes auf drastischere Sanktionen einstellen.
Mehrjährige Haftstrafen möglich
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) haben in ihren Ländern ein ähnlich hartes Durchgreifen wie in Bayern angekündigt.
Die beiden Politiker sprachen sogar von mehrjährigen Freiheitsstrafen, die bei Verstößen im Raum stünden.
Auch dafür legt das Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage.