Weitreichende Reform

Bundestag verabschiedet deutliche Erhöhung des Wohngeldes

Ein Antrag auf Wohngeld vor einem Haus (Symbolbild).

Ein Antrag auf Wohngeld vor einem Haus (Symbolbild).

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin eine weitreichende Reform des Wohngeldes beschlossen. Im Durchschnitt wird der Mietzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen ab dem kommenden Jahr von 180 Euro auf 370 Euro im Monat steigen. Dem Gesetz stimmte neben den Regierungsfraktionen auch die AfD zu, die Union lehnte es ab, die Linke enthielt sich der Stimme.

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Das Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinen Einkommen wie Geringverdiener oder Rentner. Wie es jeweils berechnet wird, hängt unter anderem davon ab, wo die Menschen wohnen, wie hoch die Mieten dort sind und wie viele Personen im Haushalt leben. Die Zahl der gegenwärtig rund 600.000 unterstützten Haushalte soll sich dem Gesetz zufolge auf rund zwei Millionen verdreifachen. Künftig werden bei der Berechnung des Wohngeldes auch die Heizkosten berücksichtigt sowie Mieterhöhungen infolge energetischer Sanierungen.

CDU übt Kritik an Wohngeldreform

Die Union warnte vor einer Überlastung der Kommunen, die die Reform umsetzen müssen. Der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte, es sei angesichts hoher Wohnkosten unstrittig, dass Mietern und Eigentümern mit kleinen Einkommen geholfen werden müsse. Aber das Gesetz sei schlecht gemacht und komme zu spät. Die Bearbeitung der Anträge dauere jetzt schon bis zu sechs Monate.

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Energiesparanreize für Mieter und Vermieter beschlossen

Der Bundestag verabschiedete außerdem eine Regelung für die Aufteilung der Kosten für die Klimaabgabe zwischen Mietern und Vermietern. Bisher können die Vermieter die seit Anfang 2021 anfallende CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas vollständig auf die Mieter umlegen.

Künftig sollen die Zusatzkosten in einem Stufenmodell so auf die Mieter und Vermieter verteilt werden, dass Mieter einen Anreiz zum Energiesparen und Vermieter einen Anreiz für bauliche Verbesserungen haben. Die Vermieter tragen einen umso höheren Anteil (bis zu 95 Prozent) der Klimaabgabe, je mehr Kohlendioxidausstoß ihr Gebäude verursacht, etwa wegen einer alten Heizung oder schlechter Dämmung. Ist ein Haus energetisch in einem guten Zustand, zahlen die Mieter den größeren Anteil der CO2-Abgabe (bis zu 100 Prozent).

Ein zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger in Höhe von 415 Euro für diesen Winter war bereits im Oktober beschlossen worden. Zwei-Personen-Haushalten stehen 540 Euro zu, für jede weitere Person im Haushalt gibt es 100 Euro.

RND/epd mit dpa

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