Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin-Wahl kann am 12. Februar stattfinden

Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warten 2021 im Stadtteil Prenzlauer Berg in einer langen Schlange vor einem Wahllokal, das in einer Grundschule untergebracht ist.

Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warten 2021 im Stadtteil Prenzlauer Berg in einer langen Schlange vor einem Wahllokal, das in einer Grundschule untergebracht ist.

Karlsruhe. Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. (Az. 2 BvR 2189/22)

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Die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, wenden sich gegen ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs aus dem November. Dieser hatte die Pannen-Wahl vom 26. September 2021 als primär zuständige Instanz im Einzelnen überprüft - und insgesamt für ungültig erklärt. „Angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler“ sei das die einzige Möglichkeit gewesen, hieß es damals zur Begründung.

Die Beschwerdeführer meinen, dass die Berliner Richter sich damit eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten. Nach ihrer Überzeugung wären sie in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

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Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Super-Wahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Chaotische Zustände

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben - während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

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Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Hier ist die Wahlprüfung anders geregelt. Der dafür zuständige Bundestag hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl in Berlin nur teilweise wiederholt wird - und zwar dort, wo es nachgewiesenermaßen Vorfälle gab.

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Damit befasst sich das Bundesverfassungsgericht in einem separaten Verfahren als formale Beschwerdeinstanz. Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt haben unter anderem die Fraktionen von CDU/CSU und AfD, die eine umfangreichere beziehungsweise die vollständige Wiederholung anstreben. Ein Termin für die Wiederholungswahl wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung in Karlsruhe abgeschlossen ist.

RND/dpa

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