Cannabis-Konsum: Bremen lockert Strafverfolgung
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/MYUGIVVQBVDVZHGIPW7E6PATRM.jpg)
Marihuana-Pflanzen.
© Quelle: imago images/Insidefoto
Bremen. Die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis und stärkt die Prävention. Ab 1. April kann bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch für den Eigenverbrauch von Strafverfolgung abgesehen werden, teilte der Senat am Freitag mit.
Mit dieser Richtlinie des Justizressorts habe Bremen neben Berlin die bundesweit liberalste Regelung für den Umgang mit Cannabis, hieß es dazu aus der Bürgerschaftsfraktion der Grünen.
Bei bis zu 10 Gramm seien die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren einzustellen, hieß es. "Ziel ist es, mit mehr Augenmaß auf den Konsum von Cannabis-Produkten zu reagieren, und erwachsene Nutzer der Droge nicht per se zu kriminalisieren", sagte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD).
Cannabis bleibt illegal
Cannabis sei und bleibe dennoch eine keineswegs ungefährliche und weiterhin illegale Droge. Die generelle Kriminalisierung habe aber zu keinem Rückgang des Konsums geführt.
Weiterhin strafrechtlich verfolgt werden den Angaben zufolge Fälle mit Anhaltspunkten dafür, dass das Cannabis verkauft oder weitergegeben werden soll. "Prävention und Beratung statt Strafverfolgung stehen nun im Vordergrund", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ilona Osterkamp-Weber.
Statt Strafverfolgung habe die Polizei auf Angebote der Suchthilfe hinzuweisen. Sei die betroffene Person einverstanden, stelle die Polizei den Kontakt zu einem Beratungs- oder Interventionsangebot her.
Bremen will kontrollierte Freigabe
Der drogenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Olaf Zimmer, sagte, durch die neue Richtlinie würden nun Menschen, die Cannabis einfach nur konsumierten, nicht mehr stigmatisiert: "Eine Drogenpolitik, die auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Drogenkonsum setzt und entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung stellt, ist der richtige Weg."
Bisher hätten Polizei und Staatsanwaltschaft im Land Bremen nur bei Cannabismengen von höchstens sechs Gramm von Verfolgung abgesehen - und das auch nur beim ersten Mal, hieß es. Künftig werde der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch selbst dann nicht verfolgt, wenn die betroffene Person bereits zuvor einmal der Polizei als Cannabis-Konsument aufgefallen sei.
RND/cle/epd