CDU-Generalsekretär nennt Lübcke-Urteil „Auftrag für Kampf gegen Hass und Hetze“

Stephan Ernst (rechts) neben seinem Anwalt Mustafa Kaplan.

Stephan Ernst (rechts) neben seinem Anwalt Mustafa Kaplan.

Berlin. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat das Urteil für den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), Stephan Ernst, begrüßt; er sieht in dessen Tat und der lebenslangen Haftstrafe vor allem eine Verpflichtung. „Der Urteilsspruch im Mordfall Walter Lübcke ist der Schlusspunkt in der juristischen Aufarbeitung, er ersetzt aber nicht unseren politischen Auftrag, im Kampf gegen Hass und Hetze niemals nachzulassen“, sagte Ziemiak dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wir werden der widerlichen Propaganda der rechten Brandstifter keinen Raum lassen und ihr Gift bekämpfen, das unsere Gesellschaft zersetzt.” Die wehrhafte Demokratie brauche einen robusten Staat mit starkem Verfassungsschutz und starker Polizei.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Urteilsspruch sei zugleich „ein schwerer Tag für die Familie von Walter Lübcke“, fügte der CDU-Politiker hinzu. Denn „kein Urteil dieser Welt“ könne „das unermessliche Leid wiedergutmachen“, das ihr widerfahren sei. „Umso mehr fühlen wir in der ganzen CDU Deutschlands mit Walter Lübckes Familie mit“, betonte Ziemiak. Er bleibe in der Erinnerung der Partei „als couragierter Streiter für eine starke Demokratie und eine humanistische Gesellschaft. Die Erinnerung an seine Haltung bleibt Auftrag für die CDU.“

SPD-Führung: “Demokratie in Gefahr”

Die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans sagten dem RND: “Der Mörder von Walter Lübcke hat sich, wie viele andere Rechtsextremisten in Deutschland, über Jahre radikalisiert. Mehr als 200 Morde gehen auf das Konto rechtsextremer Gewalttäter seit der Wiedervereinigung.” Sie sagten weiter: “Das Urteil im Fall Lübcke zeigt, dass unser Rechtsstaat wehrhaft ist. Er ist in der Lage, den Feinden der Demokratie entgegenzutreten. Die Morde der letzten 30 Jahre zeigen aber auch, dass unsere Demokratie in Gefahr ist.”

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Es sei nun die Aufgabe jedes einzelnen, sich der Gefahr entgegenzustellen, so die SPD-Vorsitzenden. Und es sei Aufgabe der Bundesregierung, mit einem “Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie” dafür zu sorgen, dass die wertvolle Arbeit der vielen Initiativen, die sich vor Ort gegen Nazis und für die Demokratie stark machten, dauerhaft abgesichert werde.

FDP: Behörden besser ausstatten

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte dem RND: „Das Urteil im Mordfall Lübcke kann nur einen kleinen Teil zur Genugtuung beitragen. Politisch ist diese Geschichte nicht zu Ende.“ Der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag, der sich mit dem Versagen des Frühwarnsystems von Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden sowie mit möglichen Bezügen zum Komplex um den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) beschäftigen solle, habe noch nicht einmal mit der Arbeit begonnen. Das liege auch daran, dass die Justiz den Abgeordneten die nötigen Akten bisher nicht zur Verfügung gestellt habe.

Nach dem Strafprozess müsse die politische Aufarbeitung des Mordfalls Lübcke daher „dringend an Fahrt aufnehmen“, forderte Kuhle. Dazu gehöre, dass der versprochene Zuwachs an Stellen bei den Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen den Rechtsextremismus zügig umgesetzt werde und das Bundeskriminalamt bei der Einführung eines Bewertungssystems für rechtsextreme Gefährder nach dem Vorbild islamistischer Gefährder bald zu einem Ergebnis komme. Der Staat müsse sie „besser auf dem Schirm haben“, so der FDP-Politiker.

Kritik an Milde gegenüber Markus H.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dem RND: „Das Urteil gegen Stephan Ernst ist zu begrüßen. Insbesondere die Tatsache, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld erkannt hat. Der rechtsextreme Mord war ein Angriff auf die freiheitlichen Werte unserer Demokratie. Deshalb ist das Urteil gegen Ernst sehr bedeutsam und von hoher Signalwirkung.“ Das Urteil für den mutmaßlichen Mittäter Markus H., das lediglich auf einem Verstoß gegen das Waffengesetz gründe, unterstütze hingegen „das Narrativ des einsamen Wolfs als Täter und vernachlässigt den Einfluss von ihm als rechtsextremem Unterstützer“ von Stephan Ernst, beklagte Mihalic. Und es bleibe die Aufgabe, nach Netzwerken und Kontinuitäten zum NSU zu schauen. Sie wirkten bis heute nach.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ernst war zuvor zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Es verurteilte den Mitangeklagten Markus H., der laut Ernst mit am Tatort war, sich aber nicht geäußert hatte, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken