Corona-Krise: Bisher fünf Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht

Der Eingang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Eingang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Berlin. Beim Bundesverfassungsgericht sind bisher insgesamt fünf Beschwerden gegen Corona-Krisen-Maßnahmen von Bund und Ländern eingegangen. Das teilte ein Sprecher in Karlsruhe dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit.

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Die erste Beschwerde wurde am Mittwoch abgelehnt. Ein Berliner hatte sich gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unabwendbare Nachteile, schrieb er.

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Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit hält der Beschwerdeführer für unverhältnismäßig. Zur Entlastung des Gesundheitssystems stünden mildere Maßnahmen zur Verfügung. So könnten Kranke und Menschen mit Corona-Verdacht isoliert sowie Risikogruppen geschützt werden, argumentierte er.

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Klage gegen Mietregelung

Die Karlsruher Richter wiesen die Beschwerde aus formalen Gründen ab. Ihrer Ansicht nach hätte sich der Mann damit zunächst an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden müssen.

Eine zweite Verfassungsbeschwerde richtet sich nach Angaben des Gerichtssprechers gegen die Regelungen des sogenannten Mietenmoratoriums. Darüber sei noch nicht entschieden. Die in der vergangenen Woche beschlossene Regelung besagt, dass Mietern in den nächsten drei Monaten nicht gekündigt werden darf, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits drei Corona-Klagen abgewiesen. Zwei Strafrechtler aus München hatten vergeblich versucht, laufende Hauptverhandlungen zu stoppen, die der Vorsitzende Richter trotz möglicher Ansteckungsrisiken fortsetzen wollte. Zwei Studenten wehrten sich dagegen, dass Demonstrationen derzeit verboten sind – ebenfalls erfolglos.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sieht mit Blick auf die laufende Einschränkung der Grundrechte zwei kritische Punkte. „Der eine Ansatzpunkt ist die Rolle der Parlamente“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es ist nicht nur die Stunde der Exekutive, sondern auch der Legislative. Ihre Mitwirkung muss intensiver werden.“

Baum plädierte für ein Verfallsdatum auf alle getroffenen Maßnahmen von zwei Monaten. Dies zwinge die Regierung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und sei „wichtig in einer Situation, in der Eingriffe in Grundrechte stattfinden wie nie zuvor“.

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Baum mahnt Parlamente

Der FDP-Politiker monierte überdies Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes. „Er ist nicht verfassungskonform“, sagte er. „Das Parlament gibt damit Rechte aus der Hand, ohne das Ausmaß genauer zu bestimmen. Der Paragraph stellt Anforderungen, wie sie etwa die Polizei an Hütchenspieler hat, die die Kölner Domplatte nicht mehr betreten sollen. Er muss unbedingt den Anforderungen des Grundgesetzes angepasst werden, wie die Opposition das vergeblich verlangt hatte.“

Dem neuen Paragraphen zufolge kann die zuständige Behörde „Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“.

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