Neue Testverordnung

Testzentren sollen weniger Geld für Corona-Bürgertests bekommen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Berlin. Testzentren sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) künftig weniger Geld für die Durchführung der Corona-Bürgertests erhalten. Das geht aus dem Entwurf für eine neue Testverordnung hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach ist geplant, die vom Bund gezahlte Vergütung je Test von 9,50 Euro auf 8 Euro zu reduzieren. Gleichzeitig soll sich an der in bestimmten Fällen geforderten Eigenbeteiligung von 3 Euro nichts ändern.

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Begründet wird die Absenkung der Vergütung mit sinkenden Kosten für die Testkits und einem nachlassenden Beratungsbedarf. „Dies führt zu einem geringeren Aufwand für die zur Durchführung von Testungen berechtigten Leistungserbringer“, heißt es im Entwurf für die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung“. Sie soll bis 7. April 2023 befristet sein und die bisher gültige Verordnung ersetzen, die am 25. November ausläuft.

Bund plant mit 1,5 Millionen Euro weniger für Schnelltests

Im Zeitraum zwischen November 2022 und April 2023 rechnet das Gesundheitsministerium mit Ausgaben des Bundes für die Bürgertests „in Höhe eines niedrigen einstelligen Milliardenbetrags“. Durch die Reduzierung der Vergütung würden die Ausgaben des Bundes je eine Million Schnelltest von 9,5 auf 8 Millionen Euro sinken.

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Ansonsten sollen die bisher gültigen Regelungen unverändert bleiben. Danach können sich Menschen mit besonderem Risiko, also zum Beispiel Bewohner und Besucherinnen von Pflegeheimen, weiterhin kostenlos testen lassen. Wer größere Veranstaltungen in Innenräumen oder Risikopersonen besucht, muss die Eigenbeteiligung von 3 Euro zahlen.

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