Corona-Regeln: So starten die ersten Bundesländer ins neue Schuljahr
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In einigen Bundesländern beginnt im August das neue Schuljahr. Für die Schüler gelten je nach Land unterschiedliche Corona-Regeln.
© Quelle: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/
Berlin. Zum Schulstart nach den Sommerferien wollen mehrere Länder Kindern und Jugendlichen empfehlen, in den Schulen Masken zu tragen. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern kündigten dies in einer Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) unter den Ländern an. Darüber hinaus gaben die genannten Länder und Sachsen-Anhalt an, Schülern und Schulpersonal in der Zeit unmittelbar nach den Ferien zusätzliche Tests anzubieten.
In seiner aktuellen Fassung sieht das Infektionsschutzgesetz nicht vor, dass die Länder eine flächendeckende Maskenpflicht in den Schulen verhängen können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben Eckpunkte für neue Regeln vorgestellt, die ab Oktober gelten sollen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Länder eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse beschließen können, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts nötig ist. Die Schule hat dann aber in allen Ländern schon längst wieder begonnen.
Kurz vor dem nächsten Corona-Herbst sitzen in den kommenden Wochen Millionen Schüler in den Klassenräumen und starten ins neue Schuljahr. Mitte August beginnt in den ersten Ländern die Schule – erst ab Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Zum Schulbeginn wollen die Länder das Infektionsgeschehen mit weitgehend freiwilligen Maßnahmen so gut wie möglich eindämmen.
Der erste Schultag in Nordrhein-Westfalen beginnt für viele Schülerinnen und Schüler mit einem Corona-Test. Das Land stellt ihnen zum Schulstart einen kostenlosen Test zur Verfügung. Zudem gelte weiter die Maskenempfehlung. Schüler mit Symptomen sollen sich zu Hause testen, oder wenn sie Symptome bekommen auch in der Schule.
Wie es in Schleswig-Holstein nach den Sommerferien weitergeht, erarbeitet gerade ein Expertenrat des Kultusministeriums. „Derzeit laufen die Vorbereitungen – unter anderem die Beratungen mit dem Expertenrat des Ministeriums und eine Expertenanhörung der Kultusministerkonferenz“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Die Schulen sollen in der Woche vor Schulbeginn informiert werden. Dieser ist in Schleswig-Holstein am 15. August.
In Mecklenburg-Vorpommern bleibt alles beim Alten: Die Regelungen für den Schulbetrieb bleiben nach den Sommerferien unverändert. Sofern die Schule nicht als Hotspot gilt, gibt es lediglich anlassbezogenes Testen. Tritt eine Hotspotregelung in Kraft, müssen sich die Schüler zweimal wöchentlich anlasslos testen.
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Außer am eigenen Platz müssen zudem alle eine Maske tragen. „Außerdem werden den Schülerinnen und Schülern in den Schulen für die ersten beiden Wochen Selbsttests mit nach Hause gegeben, damit sie sich anlassbezogen auf das Coronavirus testen können“, sagte eine Sprecherin dem RND.
Die Selbsttests dafür seien in den Schulen vorhanden. „Unser Ziel ist es weiterhin, Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.“ Zudem solle das Drei-Phasen-Modell beibehalten werden. Je nach Krankheitsstand bei den Lehrern wechseln manche Klassen dabei in den Heimunterricht.
Brandenburg: teilweise Testpflicht für Schüler
Zur Testpflicht greift dagegen Brandenburg: Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich in der ersten Schulwoche dreimal testen. Geimpfte und genesene Schüler und Schulpersonal können sich freiwillig selbst testen. Die Schnelltests dafür haben alle Betroffenen bereits vor den Sommerferien bekommen.
In Sachsen hat sich das Kabinett vor der Sommerpause auf einen Herbstplan für Schulen und Kitas verständigt. Flächendeckende Schulschließungen werden darin ausgeschlossen. Alle öffentlichen und freien Schulen in Sachsen sollen außerdem mit CO₂-Ampeln ausgestattet werden. CO₂-Messungen in den Klassenräumen zeigen an, wann gelüftet werden soll.
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© Quelle: Reuters
Schutzmaßnahmen wie etwa eine Test- und Maskenpflicht kommen laut Herbstplan nur bei einer sich deutlich verschlechternden Pandemielage und allenfalls im Zusammenspiel mit gleichlaufenden Regelungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Betracht. Eine Maskenpflicht an Schulen müsste erst mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ermöglicht werden.
Auch Sachsen-Anhalt setzt in seinen Unterrichtsräumen auf die CO₂-Ampeln. An 30 Schulen mit insgesamt rund 1000 Schülerinnen und Schülern werden außerdem ab dem kommenden Schuljahr Sentinel-Testungen in der Form von PCR-Pool-Tests durchgeführt. Sentinel-Tests erfolgen auf freiwilliger Basis und werden für Stichproben-Untersuchungen verwendet. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg begleitet das Projekt wissenschaftlich und wertet die Ergebnisse aus.
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