CSU will Burka-Verbot Marke Österreich

Ein Verbot der Burkas im öffentlichen Raum scheint rechtlich unwahrscheinlich.

Ein Verbot der Burkas im öffentlichen Raum scheint rechtlich unwahrscheinlich.

Passau. "Wir geben unsere Identität nicht auf, sondern sind bereit, dafür zu kämpfen. Die Burka gehört nicht zu Deutschland", erklärte der CSU-Politiker am Montag gegenüber der Passauer Neuen Presse. Innenexperten der Unionsfraktion im Bundestag halten ein solches Verbot dagegen rechtlich nicht für möglich. Mit dem Vorstoß in Sachen Burka-Verbannung scheint die CSU am rechten Rand der Partei um die Gunst der zur AfD abgewanderten Wählerschar zu buhlen. Gleichzeitig wollen die Konservativen damit den Rechtspopulisten die Themen nehmen.

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Im Nachbarland Österreich ist ab 1. Oktober das Verhüllen des Gesichts verboten. Darunter fallen Burka und Nikab, aber im Prinzip auch Atemschutzmasken. Das Gesetz wurde unter anderem mit Sicherheitsaspekten und dem Schutz muslimischer Frauen vor Unterdrückung begründet. Es drohen 150 Euro Strafe.

Der Deutsche Bundestag hatte im April lediglich Beamtinnen und Soldatinnen verpflichtet, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei „Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug“ nicht zu verhüllen. Überdies wurde das Personalausweisgesetz geändert. Jede Person muss nun durch einen Abgleich ihres Passfotos mit ihrem Gesicht identifiziert werden.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), sagte der Passauer Neuen Presse: „Mit dem Teilverbot, das wir im Frühjahr beschlossen haben, sind wir an die Grenze dessen gegangen, was verfassungsrechtlich möglich ist.“ Auch er betonte aber: „Burka und Nikab widersprechen klar unseren Werten und unserem Menschenbild. Sie gehören für mich nicht nach Deutschland.“

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Bedenken gegen ein Verbot nach österreichischem Vorbild hat auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). „Was das Burka-Verbot anbelangt, haben wir bereits vor wenigen Monaten ein Gesetz verabschiedet, das die Vollverschleierung bei jeglichem Kontakt mit Bundesbehörden und Bundesgerichten verbietet. Mehr ist dem Bund an Regelungszuständigkeit nicht gegeben“, sagte er.

Von RND/dpa

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