Das sollten Sie über das geplante Zuwanderungsgesetz wissen

Wer kann programmieren? Der Fachkräftemangel äußert sich auch im IT-Bereich. Nun sollen auch ausländische IT-Experten ohne Abschluss Jobchancen bekommen.

Wer kann programmieren? Der Fachkräftemangel äußert sich auch im IT-Bereich. Nun sollen auch ausländische IT-Experten ohne Abschluss Jobchancen bekommen.

Berlin. Nun soll es doch schnellgehen: Nachdem sich die Koalitionsspitzen Anfang Oktober auf die Eckpunkte eines Zuwanderungsgesetzes geeinigt hatten, ist nun ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums fertig. Der Gesetzestext, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, soll die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften regeln und noch in diesem Jahr beschlossen werden. Doch was bedeutet das für die ausländischen Fachkräfte und den deutschen Arbeitsmarkt konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

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Wie sollen ausländische Fachkräfte in Deutschland schneller einen Job bekommen?

Künftig darf jeder Ausländer in Deutschland arbeiten, der ein Angebot für einen Arbeitsplatz sowie eine anerkannte Ausbildung vorweisen kann. Um einen Arbeitsplatz zu finden, sollen ausländische Fachkräfte die gleiche Möglichkeit wie Hochschulabsolventen aus dem Ausland bekommen: Sie dürfen sich sechs Monate in Deutschland aufhalten und in der Zeit nach einem passenden Job suchen.

Die sogenannte Vorrang-Prüfung soll dabei außer Kraft gesetzt werden. Diese hatte besagt, dass bei einer offenen Arbeitsstelle zunächst Deutsche und dann EU-Bürger vorrangig behandelt werden, ehe ein Ausländer infrage kommt. Nur Regionen mit einer besonders hohen Arbeitslosenquote sollen die Prüfung beibehalten dürfen oder sie kurzfristig wieder einsetzen können.

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Welche Voraussetzungen müssen ausländische Fachkräfte erfüllen?

Neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation müssen vor allem die Sprachkenntnisse vorhanden sein. Hier soll die Sprachförderung im In- und Ausland gestärkt werden. Konkret bedeutet das: Mehr – vor allem berufsbezogene – Sprachkurse. Auch dafür können Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, heißt es im Entwurf.

Außerdem müssen die ausländischen Fachkräfte eine passende Qualifikation für den Job mitbringen. Diese sollen künftig schneller mittels einem „effizienteren und transparenteren Verwaltungsverfahren“ anerkannt werden, dem sogenannten „beschleunigten Fachkräfteverfahren“. Hier ist vor allem die Ausländerbehörde gefragt. Sie soll den Arbeitgebern beratend zur Seite stehen und unter anderem schnell über benötigte Nachweise informieren, die Zustimmung der Arbeitsagentur einholt und darüber informieren, wann ein neues Visum beantragt werden muss.

Wie sollen den Branchen geholfen werden, in denen die meisten Arbeitskräfte fehlen?

Wo es besonders an ausgebildeten Arbeitnehmern fehlt, ist in Behördensprache von „Engpassberufen“ die Rede. Im Entwurf des Innenministeriums wird der Mangel beziffert: Betrug der Engpass 2011 noch 7,6 Prozent in allen Berufsgruppen, lag die Zahl im Juni 2018 bei 23 Prozent. Und das betreffe inzwischen nicht mehr nur den akademischen Bereich, sondern auch den der übrigen Fachkräfte.

Für diese Berufen sollen die Zugangsvoraussetzungen besonders gelockert werden: Kann ein Ausländer für die letzten sieben Jahre mindestens fünf Jahre Berufspraxis und ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen, kommt er auch ohne formale Qualifikation für eine Beschäftigung infrage. Die Möglichkeit beschränkt sich allerdings auf bestimmte Berufe, beispielsweise im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

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Lesen Sie auch: Fachkräftemangel: Deutsche Gründer brauchen mehr Informatiker

Wird auch der Zugang zu Ausbildungsstellen in Deutschland erleichtert?

Ausländer sollen künftig die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren und dafür eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Diese Regelung umfasst gleichzeitig den Besuch eines Deutschkurses. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für die Suche nach einem Ausbildungsplatz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Bedingung ist beispielsweise, dass der Lebensunterhalt in der Zeit ohne staatliche Mittel finanziert werden kann.

Wie wird die „Zuwanderung in Sozialsysteme“ verhindert?

Bereits im Eckpunktepapier wird betont, dass eine "Zuwanderung in Sozialsysteme" verhindert werden soll. Im Entwurf des Bundesinnenministeriums steht nun, dass Ausländer im Alter von über 45 Jahren eine "angemessene Altersversorgung" vorweisen müssen. Dies soll durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft werden. "Mit der Regelung soll ein ungeregelter Zuzug in die Sozialsysteme verhindert werden", heißt es im Entwurf.

Von Lisa-Marie Leuteritz/RND

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