Debatte über Strafzinsen – Ausnahmsweise kein Populismus
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Immer mehr Sparer müssen Strafzinsen zahlen.
© Quelle: Daniel Karmann/dpa
Berlin. Die unerfreuliche Entwicklung bei den Zinsen hat eine Hochstimmung bei den Populisten ausgelöst. Die Europäische Zentralbank ruiniere die Wirtschaft, die Sparer würden durch Negativzinsen enteignet, lauten gängige Parolen. Alles Unsinn: Ohne das beherzte Eingreifen der EZB zur Rettung des Euro hätte Deutschland nicht eine der längsten Boomphasen der Nachkriegsgeschichte erlebt.
Und zu den Negativzinsen: Entscheidend für den Anleger ist nicht, welche Zinsen – ob positiv oder negativ – für das Sparbuch oder das Girokonto gelten. Es kommt vielmehr auf die Differenz zwischen den Bankzinsen und der Inflationsrate an, also auf die sogenannten Realzinsen. Sind sie positiv, wächst das Vermögen des Anlegers, sind sie negativ, wird es aufgefressen.
Sind Strafzinsen Gebühren?
Ein Blick zurück bis in die 60er-Jahre zeigt jedoch, dass die Realzinsen in Bezug auf Sparkonten in der überwiegenden Zeit negativ waren. Es ist also mitnichten neu, dass Sparer Geld verlieren. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Situation – heute wie gestern – mehr als unerfreulich ist.
Hier kommt der Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ins Spiel. Der CSU-Mann plädiert dafür, dass es möglich sein muss, die negativen Zinsen steuerlich geltend zu machen. Diese Forderung ist ausnahmsweise nicht populistisch, sondern gut begründbar: Negativzinsen bedeuten für den Anleger Verluste. Und diese können im Steuerrecht üblicherweise mit Gewinnen verrechnet werden.
Dass dem nicht so ist, liegt in diesem Fall einzig und allein an einer Festlegung, die Söders Unionsfreund Wolfgang Schäuble mit Unterstützung auch der bayerischen Finanzverwaltung bereits 2015 getroffen hat, wonach Negativzinsen steuerlich nicht abziehbare „Einlagegebühren“ seien. Diese in der Finanzwissenschaft umstrittene Entscheidung kann, sie muss sogar revidiert werden.