Der Bundestag und die Berateraffäre: Eine Frage der Selbstachtung

Ursula von der Leyen (CDU) hängt die Berater-Affäre als Verteidigungsministerin noch immer nach.

Ursula von der Leyen (CDU) hängt die Berater-Affäre als Verteidigungsministerin noch immer nach.

Berlin. Die Berateraffäre in der Bundeswehr nimmt immer bizarrere Züge an: Wie nun das Verteidigungsministerium dem Untersuchungsausschuss des Bundestags mitgeteilt hat, sind auch die Daten auf Ursula von der Leyens zweitem Diensthandy gelöscht worden. Was sich nach einem Skandal anhört, ist auch einer. Aber anders als man im ersten Moment denken könnte. Denn die heutige EU-Kommissionspräsidentin hat sich mit der Löschung der Daten möglicherweise sogar rechtskonform verhalten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Denn im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre gilt zwar ein "Aktenvernichtungsmoratorium", das heißt: Dokumente, die den Untersuchungsgegenstand betreffen, dürfen nicht geschreddert werden. Aber der Skandal besteht darin, dass die aktuelle Gesetzeslage das Ministerium in die Lage versetzt zu bestimmen, was überhaupt beweisrelevant ist. Das Ministerium verkündete den Abgeordneten in diesem Fall einfach kurzerhand, es habe keine Anhaltspunkte dafür, dass der gelöschte SMS-Verkehr vorlagepflichtige Beweise beinhaltet hätte. Außerdem ist umstritten, ob SMS auf einem Diensthandy überhaupt als Dokumente oder Akten zu werten sind.

Als würde ein Angeklagter vor Gericht über Beweise entscheiden

Das ist ungefähr so, als könnte ein Angeklagter in einem Prozess bestimmen, ob Beweismittel zugelassen werden oder nicht. Das würde zu Recht niemand akzeptieren. Der Bundestag tut es bisher aber in seiner Mehrheit. Dabei geht es auch ganz anders: In den USA würde in vergleichbaren Fällen das FBI bereits sehr früh in das Ministerium marschieren und kistenweise Beweismaterial beschlagnahmen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Eigentlich geböte es die Selbstachtung des Bundestags - laut Grundgesetz für die Kontrolle der Regierung zuständig -, Untersuchungsausschüsse und Ermittlungsbehörden mit mehr Rechten und Sanktionsmöglichkeiten auszustatten. Der Fall von der Leyen zeigt besonders deutlich, wie groß der Nachholbedarf auf diesem Feld eigentlich ist.



Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken