Aus für RT und Sputnik?

Die EU will russische Staatsmedien verbieten – konkrete Pläne bleiben unklar

Am Sonntag hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Verbot der Kremlmedien RT und Sputnik in der EU angekündigt.

Am Sonntag hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Verbot der Kremlmedien RT und Sputnik in der EU angekündigt.

Berlin. Die Ankündigung von EU-Sanktionen gegen Russlands Staatsmedien glich einem Paukenschlag: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte nach einer Videoschalte der Außenministerinnen und Außenminister am Sonntagabend ein EU-weites Verbot der Staatsmedien RT, Sputnik und ihrer Tochtergesellschaften angekündigt. Am Tag danach blieb jedoch unklar, wie weitreichend ein solches Verbot sein könnte – und wie es rechtlich überhaupt funktionieren kann.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

+++ Alle Entwicklungen im Liveblog +++

In einem „beispiellosen Schritt“ werde der Medienapparat des Kremls in der EU verboten, hatte von der Leyen gesagt. „Die staatlichen Medien Russia Today und Sputnik sowie ihre Tochtergesellschaften werden nicht mehr in der Lage sein, ihre Lügen zu verbreiten, um Putins Krieg zu rechtfertigen und die Spaltung unserer Union zu fördern.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Was die Kommissionspräsidentin ankündigte, wäre tatsächlich ein harter Schritt. Verbote und Einschränkungen der Arbeit der Kremlmedien waren bislang lediglich in deutlich kleinerem Umfang von den nationalen Regulierungsbehörden ausgegangen – denn die Medienregulierung unterliegt nationalem und nicht EU-Recht.

So hatte die deutsche Rundfunkkommission ZAK dem deutschen Ableger von RT erst vor wenigen Wochen die „Veranstaltung und Verbreitung“ seines linearen Fernsehprogramms in Deutschland verboten. Grund dafür ist eine fehlende Zulassung. Gegen das Verbot der Live-Ausstrahlung geht RT DE gerichtlich vor, auf der Website des Kremlsenders wird das Programm unterdessen weiterhin als Livestream angeboten.

Ob ein europaweites Verbot lediglich Rundfunkangebote und lineare Fernseh- und Radioprogramme oder alle Aktivitäten von RT und Sputnik betreffen soll, beantwortete ein Sprecher der EU-Kommission auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Montag nicht.

Die Umsetzung in europäisches und nationales Recht bleibt unklar

Unklar blieb zudem, wie die Verbotspläne der Kommission in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden sollen. Der Sprecher der Kommission verwies auf die Worte von der Leyens, nach denen die Kommission Instrumente entwickle, um die „giftige und schädliche Desinformation“ durch RT und Sputnik zu verbieten: „Die Arbeit an den technischen Details ist im Gange und wird zu gegebener Zeit vorgelegt werden.“

Zur Begründung erklärte die EU-Kommission am Montag, man gehe nicht gegen Medien vor, sondern gegen Propagandakanäle. RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan habe selbst erklärt, dass ihr Sender einen „Informationskrieg“ führe.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Kommission stehe in engem Kontakt mit den nationalen Medienregulierern. Deren europäischer Verbund ERGA sei mit der Kommission im Austausch, sagte eine Sprecherin der deutschen Medienanstalten dem RND. Man prüfe, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten: „Wir rechnen in den nächsten Tagen mit einer Entscheidung der Europäischen Institutionen.“

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Spotify Ltd., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Bundesregierung will sich nicht äußern

Auch die Bundesregierung wollte sich am Montag nicht zu den Plänen der EU-Kommission äußern. „Die Äußerung der Kommissionspräsidentin von gestern Abend haben wir zur Kenntnis genommen, und wir werden gemeinsam mit unseren europäischen Partnern diese Äußerungen im Detail weiter besprechen“, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts.

Eine klarere Positionierung kam aus Frankreich. So sagte der französische Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Clément Beaune, dem Radiosender Europe 1, Frankreich unterstütze die Entscheidung von der Leyens voll und ganz. Sie habe diese Entscheidung nicht allein getroffen, und es handele sich nicht um eine „bürokratische Entscheidung der Europäischen Kommission“.

Journalistenverband: Richtig, dass die EU gegen RT und Sputnik vorgeht

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) unterstützte den Schritt der EU-Kommission am Montag zumindest inhaltlich. „Wer wie RT und Sputnik Propaganda und Desinformation in Europa verbreitet, missbraucht die Presse- und Meinungsfreiheit. Es ist gut, dass die EU dagegen vorgehen will“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall dem RND.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Allerdings dürfe dabei nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. „Die Medienregulierung ist in der EU Sache der Mitgliederstaaten und in Deutschland aus guten Gründen Ländersache.“ Das solle grundsätzlich auch so bleiben, so Überall.

Für den Fall eines Verbots der russischen Staatsmedien rechnen Beobachter mit Vergeltungsmaßnahmen gegen europäische Medien und besonders Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Medien in Russland. Schon nach dem Verbot des RT-Liveprogramms in Deutschland hatte die russische Regierung die Ausstrahlung des Programms der Deutschen Welle untersagt und ihren Mitarbeitern die Akkreditierung entzogen. Der deutsche Auslandssender musste daraufhin sein Büro in Moskau schließen.

„Wir erwarten von der russischen Regierung, dass alle deutsche Journalistinnen und Journalisten weiterhin aus Russland berichten können“, sagte der DJV-Vorsitzende Überall. Leider müsse in der aktuellen Situation aber mit allem gerechnet werden.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken