Entlastungspaket: Worauf sich Bund und Länder jetzt geeinigt haben
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Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte, SPD), Stephan Weil (SPD, vorn), Ministerpräsident von Niedersachsen, und Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz eine Pressekonferenz.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Die Erleichterung war dem Kanzler und den Ministerpräsidenten anzumerken. „Wir sind schnell fertig geworden“, freute sich Olaf Scholz (SPD) nach den Beratungen mit den Ländern. Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) mahnte, man müsse sich für künftige Beratungen daran ein Beispiel nehmen. „Heute gibt es deutlich mehr Klarheit“, sagte der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst (CDU).
Der Druck war nach dem Oktobergipfel von Bund und Ländern, der ohne jegliche Einigungen auseinandergegangen war, groß. Tatsächlich waren Bund und Länder diesmal besonders schnell – in etwa drei Stunden – zum Ende gekommen. Das überraschte sogar die Mitarbeiter im Bundeskanzleramt. Die Beschlüsse kamen aber auch deswegen so rasch zustande, weil Bund und Länder einige Streitpunkte, etwa die Härtefallregelung, gar nicht erst lang und breit diskutierten, sondern sich stattdessen auf weitere Gespräche verständigten. Beim Wohngeld rückten die Länder gleich komplett von ihren ursprünglichen Forderungen ab.
Auf folgende Punkte einigten sich beide Seiten:
Gas- und Fernwärmekunden sollen über eine Gaspreisbremse entlastet werden – finanziert über einen Nebenhaushalt des Bundes, der 200 Milliarden Euro Schulden aufnehmen kann. Zuerst gibt es aber eine Soforthilfe: Sie sieht im Kern vor, dass der Staat die Dezemberabschlagszahlung für die Gasrechnung übernimmt. Ab Februar soll der Gaspreis bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden, bei Fernwärme liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/Kilowattstunde. Dieser rabattierte Preis gilt bis zu einer Höchstgrenze von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Länder hatten darauf gedrängt, den Preisdeckel schon im Januar einzuführen. Der nun erreichte Kompromiss sieht konkret vor, dass es bei der Einführung im März bleibt. Der Deckel soll aber rückwirkend für den Gasverbrauch ab 1. Februar gelten.
Auch die Stromkosten sollen durch eine Preisbremse reduziert werden. Zur Finanzierung sollen ungerechtfertigte Gewinne der Stromproduzenten rückwirkend zum 1. September abgeschöpft werden. Ab Januar 2023 soll dann der Preis bei 40 Cent/Kilowattstunde gedeckelt werden.
Zudem soll eine Härtefallregelung aus dem 200-Milliarden-Topf finanziert werden. Dafür stehen 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Allein 8 Milliarden Euro davon sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen reserviert. Für Mieterinnen und Mieter sowie Menschen mit Wohneigentum, für die die Preise bei Öl und Heizpellets zu „unzumutbaren Belastungen“ führen, soll ebenfalls eine Härtefallregelung zur Verfügung stehen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Bedarf zusätzlich unterstützt werden.
Energiekosten-Entlastung: Bund und Länder einigen sich in finanziellen Punkten
Bund und Länder sind sich in Sachen Entlastungspaket am Mittwoch in finanziellen Fragen einig geworden.
© Quelle: Reuters
Bund und Länder hatten sich schon vor den Beratungen grundsätzlich auf ein bundesweites 49-Euro-Nahverkehrsticket verständigt. Nun steht auch die Finanzierung: Der Bund wird 1,5 Milliarden Euro tragen, die Länder übernehmen einen Anteil in gleicher Höhe. Gleichzeitig stockt der Bund seine Zuschüsse für den Nahverkehr auf: Die sogenannten Regionalisierungsmittel des Bundes von zuletzt rund 10 Milliarden Euro steigen ab diesem Jahr um eine Milliarde Euro und sollen in den Folgejahren regelmäßig stärker erhöht werden als bisher. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sprach von der größten Tarifreform im öffentlichen Nahverkehr. Nie sei es einfacher gewesen, Busse und Bahnen zu nutzen, sagte er. Ziel ist es, das Ticket zum Jahreswechsel einzuführen.
Beim Wohngeld, das derzeit hälftig von Bund und Ländern finanziert wird, war es wochenlang zu Streit gekommen. Die Ampel will, dass statt bisher rund 600.000 Haushalte ab 2023 rund zwei Millionen Haushalte bundesweit Wohngeld beziehen können. Die Länder hatten gefordert, dass der Bund das Wohngeld – künftige Ausgaben über 5 Milliarden Euro im Jahr – komplett bezahlt. Das lehnte die Ampel jedoch ab. Nun bleibt es bei der hälftigen Finanzierung.
Zwischen Bund und Ländern war auch die Verteilung für Flüchtlingskosten umstritten. Der Bund sagte nun zu, den Ländern in diesem Jahr 1,5 Milliarden Euro und 2023 weitere 2,75 Milliarden Euro zusätzlich zu zahlen für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine und anderen Staaten.
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Das Bürgergeld, bei dem die unionsgeführten Bundesländer noch Nachbesserungen fordern, war bei dem Bund-Länder-Gipfel weitgehend ausgeklammert worden. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat beraten werden. Kanzler Scholz stellte am Mittwoch aber infrage, ob es dazu überhaupt kommen muss.