„Es wird nicht plötzlich mehr Ärzte geben, die mehr Termine vergeben können“
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Kassenärzte-Chef Gassen: „Es handelt sich bei den Wartezeiten im Wesentlichen um ein gefühltes Problem.“
© Quelle: Patrick Seeger/dpa
Herr Gassen, am 1. Mai tritt das Terminservicegesetz in Kraft. Gehört der Frust der Patienten bei der Vergabe von Arztterminen bald der Vergangenheit an?
Ich bleibe dabei: Es handelt sich bei den Wartezeiten im Wesentlichen um ein gefühltes Problem.
Ein gefühltes Problem?
Die Terminservicestellen haben im vergangenen Jahr rund 222.000 Termine vermittelt. Gemessen an der Zahl von einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten jährlich ist der Anteil der Patienten, die tatsächlich keinen Termin finden und sich daher an die Servicestellen wenden, verschwindend gering. Im Großen und Ganzen klappt die Terminvergabe also bereits jetzt ohne größere Probleme.
Die große Koalition sieht das anders und hat deshalb das Gesetz verabschiedet. Und Sie als Ärzte müssen es nun umsetzen. Was wird sich für die Patienten verbessern?
Auch in Zukunft wird nicht jeder innerhalb weniger Tage seinen Wunsch-Termin beim Wunsch-Arzt um die Ecke bekommen. Und es wird immer Unzufriedene geben, bei denen es eine eklatante Differenz zwischen dem subjektiven Gefühl, schnell einen Arzt zu brauchen, und dem objektiven Behandlungsbedarf gibt. Ich bin mir nicht sicher, ob es mit dem Gesetz für diese Problematik überhaupt Verbesserungen geben wird.
Warum denn nicht?
Es wird ja nicht plötzlich mehr Ärzte geben, die mehr Termine vergeben können. Es wird lediglich zu einer Umverteilung kommen. Die Ärzte werden gezwungen sein, einen Teil ihrer Termine an die Servicestellen zu melden. Weil die Mediziner zudem noch verpflichtet werden, offene Sprechstunden anzubieten, stehen am Ende bei der Vergabe in der Praxis selbst weniger Termine zur Verfügung.
Das Gesetz sieht allerdings gleichzeitig vor, dass die Mindestsprechstunden-Zahl auf 25 Stunden erhöht wird. Wird auch das nichts bringen?
Auch hier bleibe ich bei meiner bisherigen Argumentation: Diese Regelung ist Quatsch. Die Ärzte arbeiten heute im Schnitt schon rund 52 Stunden pro Woche. Die Neuregelung läuft daher praktisch ins Leere. Vielleicht wird die etwas höhere Vergütung von Mehrarbeit den einen oder anderen Kollegen dazu bringen, seine Arbeitszeit zu verlängern. Aber das wird sich mit Blick auf das Terminangebot insgesamt in Grenzen halten.
Es gibt die Befürchtung, das neue Gesetz könnte sogar zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen, weil es künftig für Ärzte finanziell attraktiver ist, neue Patienten anzunehmen statt die Stammpatienten zu behandeln. Ist da etwas dran?
Es besteht die Gefahr, dass Chroniker und Ältere – und das sind in der Regel diejenigen, die häufiger zum Arzt müssen – künftig länger werden warten müssen. Auf dieses Problem haben wir mehrfach hingewiesen, als noch am Gesetz gearbeitet wurde.
Was sollte der Patient denn künftig tun, wenn er schneller einen Termin bekommen will?
Er soll das machen, was er auch bisher schon gemacht hat: sich an den Arzt seines Vertrauens wenden und dort um einen Termin bitten. Zudem hilft der Hausarzt, beim Facharzt einen Termin zu bekommen. Er wird künftig auch für diese Terminvermittlung bezahlt, wenn auch nur mit zehn Euro. Deren Auszahlung erfordert jedoch viel Bürokratie.
Macht es für den Patienten nicht mehr Sinn, die Terminservicestelle anzurufen, weil es dort künftig mehr freie Termine gibt?
Die Patienten müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie in diesem Fall das Recht auf die freie Arztwahl aufgeben. Denn die Servicestellen vermitteln keinen Termin bei einem bestimmten Kollegen. Sie bekommen den Arzt zugewiesen, der Kapazitäten hat. Dann können sie als Patient vielleicht einmal sagen, der Zeitpunkt passt nicht. Aber wenn sie das noch einmal tun, sind sie raus.
Für die Versicherten hätten die Servicestellen aber den Vorteil, dass sie ins Krankenhaus gehen können, wenn sie nicht innerhalb vier Wochen einen Termin bekommen.
Die Erfahrung zeigt, dass die vier Wochen praktisch immer eingehalten werden. 2018 gab es nur 159 Fälle, bei denen es nicht geklappt hat. In derartigen Fällen handelt es sich in der Regel um Termine bei seltenen Spezialisten. Die gibt es dann im Krankenhaus vor Ort auch nicht, sondern ohnehin nur in Universitätskliniken.
Sie scheinen die Terminservicestellen nicht sonderlich zu mögen. Warum eigentlich?
Wie gesagt, aus unserer Sicht sind sie nicht erforderlich. Außerdem verursachen sie hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Außerdem gibt es noch ein anderes Problem: Wenn Patienten in ihrer Arztpraxis, wo man sich gut kennt, einen Termin ausmachen, ist die Hemmschwelle, den platzen zu lassen, relativ groß. Das dürfte bei der Terminvergabe über die eher anonymen Servicestellen anders sein. Wir müssen uns über Sanktionsmöglichkeiten für Patienten unterhalten, die Termine nicht einhalten.
Was schwebt Ihnen vor?
Das Gute an der Servicestelle ist, dass sie die Namen der Versicherten kennt, für die Termine besorgt werden. Und es ist in der Datenbank erkennbar, wenn ein Patient ständig Termine unentschuldigt verpasst. Das können wir nicht einfach hinnehmen, schließlich fehlt die reservierte Behandlungszeit anderen Patienten. Wer mehrfach Arzttermine nicht einhält, sollte für ein oder zwei Jahre von der Vermittlung ausgeschlossen werden. Möglich wäre auch, dass die Ärzte die entgangenen Zuschläge in Rechnung stellen und die Kassen sich das Geld dann vom Versicherten zurückholen.
Wie hoch ist die No-Show-Rate bisher?
Das wissen wir im Detail nicht. Ich kann ihnen nur aus meiner Praxis berichten, dass Patienten selbst zu Operationen nicht erscheinen. Durch die Terminstellen werden wir erstmals eine genaue Statistik erhalten. Vielleicht ist das Problem gar nicht so groß. Vielleicht ist es aber größer als wir denken.
Und wenn es größer ist als gedacht?
Dann kommt der Gesetzgeber gar nicht mehr daran vorbei, Sanktionen einzuführen. Es kann nicht sein, dass nur den Ärzten Verpflichtungen auferlegt werden. Die von uns eingeforderte Termingarantie verlangt Termintreue auf Seiten der Patienten.
Wann wird es möglich sein, freie Arzttermine auch via Smartphone-App zu buchen?
Wir sind sehr weit mit der Entwicklung. Gestartet wird in den Regionen Schritt für Schritt. Anfang des kommenden Jahres wird das App-Angebot flächendeckend verfügbar sein. In der Endbaustufe wird es so sein, dass man, wenn man beispielsweise einen Orthopäden sucht, verschiedene Angebote mit freien Terminen erhält. Und dann kann sich der Patient den gewünschten aussuchen. Mit dieser App entlasten wir die Terminservicestellen.
Und wie lässt sich das Chaos in vielen Notfallambulanzen beseitigen, wo unter anderem Patienten mit Bagatell-Beschwerden für lange Wartezeiten sorgen?
Für eine bessere Steuerung in diesem Bereich brauchen wir unbedingt eine gesetzliche Regelung. Wir haben inzwischen ein Ersteinschätzungsverfahren entwickelt. Damit wird geklärt, wer in die Krankenhausambulanz muss, wer in der Klinik aufzunehmen ist oder für wen der ärztliche Bereitschaftsdienst ausreichen würde. Die Ersteinschätzung läuft entweder telefonisch über die 116 117 oder über eine Anlaufstelle, die an ein Krankenhaus angedockt ist.
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Von Rasmus Buchsteiner und Timot Szent-Ivanyi/RND