EU-Kommission billigt Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 – Förderung mit 33 Milliarden Euro

Das das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die Förderung der erneuerbaren Energien.

Das das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die Förderung der erneuerbaren Energien.

Brüssel. Die EU-Kommission hat die seit Jahresbeginn geltende Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes genehmigt. Dies schließe die Vergünstigungen für Firmen mit hohem Strombedarf ein, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

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Die Neuregelung werde dazu beitragen, die deutschen Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen, ohne den Wettbewerb zu sehr zu verzerren. Sie stehe im Einklang mit EU-Beihilferegeln, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Das Fördervolumen für 2021 setzt die Kommission mit 33,1 Milliarden Euro an.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begrüßte die Genehmigung. „Das schafft Rechtssicherheit für dringend erforderliche Investitionen in die Energie der Zukunft“, sagte Altmaier einer Mitteilung am Donnerstag zufolge. „Wir setzen hierdurch ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien.“

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Zum Jahreswechsel war eine neue Fassung des Fördergesetzes in Kraft getreten. Als Ziel wird formuliert, bis 2030 mindestens 65 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen zu beziehen – im Vergleich zu rund 40 Prozent im Jahr 2019. Inzwischen hat sich die schwarz-rote Koalition auf weitere Reformschritte geeinigt, darunter höhere Ausbaumengen beim Ökostrom sowie Entlastungen beim Strompreis. Grundlegende Weichenstellungen fehlen aber noch.

RND/dpa

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