EU-Taxonomie: Grünen-Chefin Ricarda Lang nimmt 300.000 Protest-Unterschriften entgegen
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Mehrere Umweltorganisationen haben der designierten Grünen-Chefin Ricarda Lang (r) eine Liste mit Protest-Unterschriften zur EU-Taxonomie übergeben.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Die designierte Bundesvorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, hat eine Liste mit mehr als 300.000 Protest-Unterschriften gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur „grünen“ Einstufung von Gas und Atomkraft entgegengenommen. Ein Bündnis aus mehreren Umweltorganisationen, darunter Campact, die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace, hatte zuvor in einem Online-Appell die Unterschriften gegen das umstrittene Vorhaben gesammelt. Mit der Übergabe an Lang werde der Appell „Nein zu Atom und Gas“ direkt an die Bundesregierung herangetragen, erklärten die Organisatoren am Donnerstag.
Die Unterzeichner der Aktion, die seit Anfang des Jahres online ist, wollen erreichen, dass die Bundesregierung „sich mit allen Mitteln gegen“ die Taxonomie-Pläne der EU-Kommission stemmt. Das Vorhaben gefährde den Klimaschutz in Europa und könne „Milliarden an Investitionen in veraltete, hochriskante und klimaschädliche Technologien“ nach sich ziehen, heißt es zur Begründung.
Hintergrund: umstrittener Beschluss der EU-Kommission
Hintergrund ist ein umstrittener Rechtsakt, den die EU-Kommission am Mittwoch trotz massiver Kritik angenommen hat. Es geht dabei um eine Neuerung in der sogenannten EU-Taxonomie, die vorsieht, dass Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke in der Europäischen Union künftig unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich beziehungsweise „nachhaltig“ gelten sollen.
Lang kritisiert Entscheidung ebenfalls
Die designierte Grünen-Chefin Lang hatte die Entscheidung bereits kurz nach Bekanntgabe scharf kritisiert. Durch diesen Plan sei die Taxonomie als EU-Ökosiegel für nachhaltige Investitionen entwertet, sagte sie am Mittwoch.
Die Grünen wollten sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung mit „Nein“ stimme, hatte sie außerdem erklärt. Zudem gelte es, die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen den Rechtsakt zu prüfen.
RND/dpa