Franco A.: Terrorprozess gegen früheren Bundeswehrsoldaten soll 2021 beginnen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/4OZOVW55F5FJ7J7RQ33DJONB54.jpg)
Unter den sichergestellten Gegenständen im Rahmen einer Hausdurchsuchung befanden sich unter anderem Bauteile einer Handgranate, ganze Ladungen und ein Magazin des G36-Maschinengewehrs.
© Quelle: dpa/RND/Montage RND
Frankfurt/Main. Der Prozess wegen Terrorverdachts gegen den früheren Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. soll im Jahr 2021 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt beginnen. Einen genauen Zeitpunkt nannte das Gericht am Montag nicht. Ursprünglich war der Beginn bereits für 2020 geplant gewesen, der Prozess wurde aber wegen starker Belastung des Gerichts verschoben.
Franco A. ist wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Er sitzt aber nicht in Untersuchungshaft, weshalb das Verfahren nicht in beschleunigter Form vor Gericht kommt. Er soll aus mutmaßlich rechtsextremistischer Motivation Waffen beschafft haben, um Anschläge auf den damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), zu verüben. Er soll sich dazu als Syrer ausgegeben haben, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken.
Der Prozess zählt zu einer Reihe von Terrorverfahren, die das Oberlandesgericht Frankfurt für das Jahr 2021 erwartet. Es seien weitere Anklagen mit Bezug zum islamistischen Terrorismus oder zu mutmaßlichen Verbrechen in Syrien von der Bundesanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft angekündigt worden, sagte OLG-Präsident Roman Poseck.
Kein Untersuchungsgefangener wegen Verfahrensverzögerungen auf freiem Fuß
Während der Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke voraussichtlich Ende Januar zu Ende gehen werde, sei ein Ende im Prozess um Völkermord an der religiösen Minderheit der Jesiden im Irak noch nicht absehbar. Das Verfahren hatte im April begonnen.
Das Frankfurter Oberlandesgericht ist unter anderem zuständig für Verfahren, die wegen der besonderen Bedeutung vom Generalbundesanwalt verfolgt werden - etwa im Mordfall Lübcke oder im Fall von Franco A.
Während der Corona-Pandemie hat das OLG bislang keinen Untersuchungsgefangenen wegen Verfahrensverzögerungen auf freien Fuß setzen müssen. Nach den Worten von Gerichtspräsident Poseck zeigt dies, „dass die Gerichte keine Pausen gemacht haben und bislang recht gut durch die Corona-Krise gekommen sind“. Die Justiz sei systemrelevant. Der Rechtsstaat könne nicht „in den Lockdown gehen“ und sei gerade in einer Krise ein Stabilitätsanker.
Poseck zufolge wird die Corona-Pandemie der hessischen Justiz 2021 voraussichtlich eine Vielzahl zusätzlicher Verfahren bescheren: Neben Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen seien Verfahren wegen Betruges mit Corona-Hilfen, Reiseverfahren wegen Stornierungen und Flugausfällen sowie Prozesse um Mietrückstände anhängig. 25 Bedienstete der hessischen Gerichte seien aktuell mit dem Corona-Virus infiziert - diese Zahl liegt laut Poseck seit November relativ konstant auf diesem Niveau.
RND/dpa