Bereits ab Februar

Strompreis soll bei 40 Cent gedeckelt werden – Bund will Gaskunden schon früher entlasten

Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche.

Die Gaspreisbremse soll schon ab Februar 2023 wirken.

Berlin. Die Bundesregierung strebt an, die geplante Gaspreisbremse zur Entlastung von Gaskunden einen Monat früher als geplant wirken zu lassen. Das geht aus dem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor. Er liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Danach bleibt es zwar bei der Einführung im März. Es werde aber „angestrebt“, dass der Deckel rückwirkend für den Gasverbrauch ab 1. Februar gelten soll.

Strompreisbremse ab 1. Januar 2023

Wie es weiterhin in dem Papier heißt, wird zum 1. Januar 2023 die angekündigte Strompreisbremse eingeführt. Geplant ist, den Preis bei 40 Cent/Kilowattstunde zu deckeln. Wie beim Gas soll auch hier der Rabatt für ein Kontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs gelten. Darüber müssen Marktpreise gezahlt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Aus den Mitteln des sogenannten Abwehrschirms solle zudem eine Härtefallregelung finanziert werden. Damit sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sehe der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro vor.

Die Bundesregierung orientiert sich bei dem Maßnahmenpaket an Vorschlägen einer Expertenkommission. Finanziert werden sollen die Entlastungen aus dem Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro, mit dem der Bund die Folgen der hohen Energiepreise abfedern will.

Bund will Zufallsgewinne von Stromerzeugern ab September abschöpfen

Aus dem Beschlussvorschlag geht ebenfalls hervor, dass die Bundesregierung zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen will. Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es. Eingeschlossen seien erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen seien Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase. Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.

Unbezahlbar

Unser Newsletter begleitet Sie mit wertvollen Tipps und Hintergründen durch Energiekrise und Inflation – immer mittwochs.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne zum Beispiel haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.

Zusätzlich soll es dem Papier zufolge für Unternehmen in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle unter bestimmten Voraussetzungen eine Solidaritätsabgabe geben. Es sei von einer geringen Zahl an Verpflichteten auszugehen, so dass die Einnahmen für 2023 und 2024 lediglich auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzt werden.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken