Gericht urteilt: Soli-Zahlung für 2020 ist rechtens
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Die Soli-Zahlung fürs Jahr 2020 ist rechtens, urteilt das Nürnberger Finanzgericht.
© Quelle: Roland Weihrauch/dpa
Nürnberg. Ab 2021 müssen viele Menschen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen - für 2020 aber sehr wohl noch. Das hat das Finanzgericht in Nürnberg im Fall eines selbstständigen Ehepaars aus Bayern entschieden.
Die beiden hatten gegen die Vorauszahlung des Solis für dieses Jahr geklagt, weil sie das für verfassungswidrig halten. Die Kläger können gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof einlegen.
Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Musterklage. Er sieht mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 keine Rechtfertigung mehr für den Solidaritätszuschlag, der vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen sollte. Ab 2021 sollen diesen nur noch Spitzenverdiener zahlen müssen. Die Teil-Abschaffung steht jedoch in der Kritik.
Das Finanzgericht folgte dem Argument der Kläger jedoch nicht. Es entschied sich dagegen, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Dennoch gab das Gericht den Klägern teilweise Recht - wegen eines Rechenfehlers des Finanzamtes, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Dieses hatte die ab 2021 geltende Änderungen nicht berücksichtigt, als es die Höhe der Vorauszahlung des Ehepaars festlegte.
RND/dpa