Gesetze werden künftig nur im Netz veröffentlicht
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/XQHVUXQJHDT7NU3BXLJVE3S7BQ.jpg)
Will für mehr Digitalisierung sorgen: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa (Archiv)
Berlin. Gesetze sollen künftig digital veröffentlicht werden, um die bisher notwendige gedruckte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt überflüssig zu machen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes aus dem Bundesjustizministerium vor, der am Donnerstag nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) zur Abstimmung an die übrigen Bundesministerien ging.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem RND: „Wir machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt. Das schafft Transparenz und erleichtert auch Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern die alltägliche Arbeit.“
Gesetz spart viel Papier
Nicht zuletzt spare die elektronische Verkündung Ressourcen. „Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von etwa 2,5 Kilometern eingespart werden.“
Buschmann zufolge soll das Gesetz ab 2023 gelten und die amtliche Verkündung von Gesetzen auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet regeln. Dies beschleunige die Verkündung und verbessere den Zugang zu Rechtstexten, sagte der FDP-Politiker. Bürgerinnen und Bürger könnten dann kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen zugreifen. Außerdem könnten die Dokumente frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden.
Ein Gesetz kann in Deutschland derzeit nur in Kraft treten, wenn es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, vom Bundespräsidenten unterzeichnet sowie abschließend im Bundesgesetzblatt publiziert worden ist. Dabei muss die gedruckte amtliche Fassung entweder bezahlt oder in Bibliotheken eingesehen werden. Damit soll nun Schluss sein. Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt soll unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und kann ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden.
Nach Angaben des Ministeriums setzt die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts im Internet eine Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz voraus. Der Entwurf für eine solche Grundgesetzänderung werde parallel unter Federführung des Bundesinnenministeriums eingebracht.