Steuer-Plattform „Elster“ nur eingeschränkt nutzbar
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Ein Gerüst steht an der Baustelle eines Neubaus in Stuttgart. Neben der Baustelle steht ein bereits fertiggestellter Neubau. (Symbolbild)
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Großer Andrang infolge der Grundsteuerreform hat zu Schwierigkeiten bei der Steuer-Plattform „Elster“ geführt. „Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit“, hieß es am Sonntagabend auf der Webseite. „Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können.“ Auch am Montag hielten die Störungen an. Über „Elster“ können Bürger elektronisch ihre Steuerklärungen abgeben.
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Das Bayerische Landesamt für Steuern, das die Seite „Elster“ (Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“) für ganz Deutschland betreibt, gab zunächst keine Stellungnahme dazu ab, wie lange die Probleme noch andauern könnten. „Es wird mit Hochdruck an einer Lösung der technischen Schwierigkeiten gearbeitet“, sagte eine Sprecherin.
Einen Hackerangriff als Ursache der Probleme schloss die Behörde aus. Grund soll vielmehr ausschließlich die Grundsteuererklärung sein, die Millionen von Immobilieneigentümern seit Anfang Juli elektronisch abgeben müssen. „Am Wochenende kam es aufgrund sehr hoher Nutzer-Nachfragen von weit über 100.000 gleichzeitigen Zugriffen für einige Nutzerinnen und Nutzer leider zu temporären Einschränkungen und Störungen“, erläuterte die Sprecherin.
Für Immobilienbesitzer in den Ländern, in denen das sogenannte Bundesmodell angewendet wird, gibt es allerdings eine weitere Möglichkeit, die Grundsteuererklärung elektronisch abzugeben. Sie ist unter der Adresse https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ abrufbar. Das Bundesmodell gilt in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Seite schien am Montag normal zu funktionieren. Vorgeschaltet ist eine einfache Möglichkeit zur Überprüfung, ob die Anwendung für das konkrete Grundstück beziehungsweise die Immobilie genutzt werden kann.
Grundsteuer muss neu berechnet werden
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb seit Juli bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über „Elster“ – mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.
Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer – und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.
RND/sic/tms/dpa