Gutachten: Länder können Flüchtlinge aufnehmen - ohne Okay vom Bund

Flüchtlinge auf der Insel Lesbos.

Flüchtlinge auf der Insel Lesbos.

Berlin. Die Bundesländer könnten nach einem im Auftrag der Grünen erstellten Gutachten sehr wohl Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufnehmen.

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„Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtenden aus humanitären Notlagen zu ergreifen“, heißt es in einer Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner und Dahs, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

„Ausgangspunkt dieses Spielraums ist die im Grundgesetz verankerte Eigenstaatlichkeit der Bundesländer.“

“Aufnahme kann nicht verweigert werden”

Laut Gutachten kann „die Aufnahme von Flüchtenden aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln von der Bunderegierung nicht verweigert werden“. Den Bundesländern stehe das Recht zu, „besonders vulnerable Personen, wie etwa Kinder und ihre Mütter oder unbegleitete Minderjährige“ aufzunehmen. Auch das Unionsrecht steht einer Aufnahme von Flüchtenden durch ein deutsches Bundesland nicht entgegen.

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Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt sagt dem RND, nur durch geordnete Kontingente und rechtsstaatliche Verfahren könne der Kontrollverlust an den Außengrenzen verhindert werden.

„Die Bundesregierung muss endlich verstehen, was sie für ein Chaos anrichtet, wenn jetzt nicht schnell umverteilt wird“, sagte er. „Die Bundesregierung verhindert sogar die Aufnahme von Kindern, obwohl Bundesländer dazu bereit sind. Das ist nicht nur empathielos, sondern offensichtlich sogar gesetzeswidrig.“

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