„Schlichtweg falsch“: Hessen-SPD muss Passage zu Ausländerwahlrecht in Wahlprogramm korrigieren
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Ein Wahlplakat der Hessen-SPD mit Spitzenkandidatin Nancy Faeser.
© Quelle: IMAGO/Jan Huebner
Wiesbaden. Die hessische SPD hat eine Passage zur Reform des kommunalen Wahlrechts für Ausländer in ihrem Wahlprogramm korrigiert. Dabei geht es um den Vorschlag der Partei, ab wann nicht aus einem EU-Land stammende Ausländer bei kommunalen Wahlen mitabstimmen sollen. Im Wahlprogramm wurde bislang eine Dauer von sechs Monaten genannt, was aber auf einen Übertragungsfehler zurückgehe, teilte die Partei am Dienstag in Wiesbaden mit. Richtig sei ein Zeitraum von sechs Jahren. In Hessen wird am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt.
Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag habe bereits im Mai 2022 ein Positionspapier beschlossen, dessen Inhalt in das Wahlprogramm eingeflossen sei. „Durch einen redaktionellen Fehler wurden aus den sechs Jahren, die in dem Fraktionspapier als Frist genannt sind, bei der Übertragung der Position in unser Wahlprogramm sechs Monate“, erklärte Generalsekretär Christoph Degen. „Die Formulierung im Wahlprogramm ist also schlichtweg falsch und gibt die Beschlusslage der SPD Hessen und der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag nicht korrekt wieder.“ Die Regelung solle außerdem nur für Nicht-EU-Ausländer mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel gelten.
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Der Fehler wurde nach Angaben der SPD inzwischen in dem online gestellten Wahlprogramm korrigiert. Es sei ein Hinweis ergänzt worden, um die Änderung transparent zu machen. Zuvor hatte unter anderem die „Bild“-Zeitung über die Passage im Wahlprogramm der SPD und deren Spitzenkandidatin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, berichtet. Ausländer aus EU-Staaten dürfen in Deutschland bereits seit über 30 Jahren bei Kommunalwahlen mitwählen.
RND/dpa