Nach Medienberichten

Innenministerium spricht bei mutmaßlichen russischen Cyberangriffen von „hoher Gefährdungslage“

Das Bundesinnenministerium will Berichte über mutmaßliche Vorbereitungen für großangelegte Cyberangriffe mit Hilfe privater Softwarefirmen durch Russland nicht kommentieren.

Das Bundesinnenministerium will Berichte über mutmaßliche Vorbereitungen für großangelegte Cyberangriffe mit Hilfe privater Softwarefirmen durch Russland nicht kommentieren.

Berlin. Das Bundesinnenministerium will Berichte über mutmaßliche Vorbereitungen für großangelegte Cyberangriffe mit Hilfe privater Softwarefirmen durch Russland nicht kommentieren. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Freitag in Berlin, dazu könne sie sich nicht äußern. Allgemein sagte sie lediglich: „Die Sicherheitsbehörden schätzen die Gefährdungslage als hoch ein“, die Behörden arbeiteten eng zusammen, um entsprechende Gefahren zu analysieren und sich darauf einzustellen. „Dass Angriffe stattfinden, haben wir auch in der Vergangenheit schon bestätigt, aber ohne jede Bezugnahme auf die aktuelle Berichterstattung“, fügte die Sprecherin hinzu.

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Russland hat laut Recherchen mehrerer Medien großangelegte Cyberangriffe mit Hilfe privater Softwarefirmen vorbereitet. Aus vertraulichen Dokumenten soll hervorgehen, dass die Moskauer IT-Firma NTC Vulkan Werkzeuge entwickelte, mit denen staatliche Hacker Cyberangriffe planen, Internetverkehr filtern sowie massenhaft Propaganda und Desinformation verbreiten könnten, wie die Recherche-Gruppe, darunter die „Süddeutsche Zeitung“, „Der Spiegel“ und das ZDF, berichtete. Zu bereits erfolgten Angriffen durch die Moskauer Firma haben deutsche Sicherheitsbehörden jedoch dem Vernehmen nach noch keine Erkenntnisse.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte dem „Spiegel“, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) solle künftig als Zentralstelle mehr Kompetenzen beim Schutz vor Cyberangriffen erhalten. Zudem müsse das Bundeskriminalamt (BKA) „eine Behörde sein, die frühzeitig Cyberangriffe erkennt und auch stoppen kann“. Beim BKA gebe es eine große Expertise, die sich auch schon „durch weltweit hervorragend vernetzte Ermittlungen gegen Darknet-Plattformen“ gezeigt habe. Für eine entsprechende Änderung sei eine Grundgesetzänderung notwendig, räumte sie ein.

RND/dpa

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