Italiens Regierung erwägt Einführung einer allgemeinen Impf­pflicht

Mario Draghi, Ministerpräsident von Italien, spricht vor dem Senat in Rom (Archivbild).

Mario Draghi, Ministerpräsident von Italien, spricht vor dem Senat in Rom (Archivbild).

Rom. „Die Frage ist nicht, ob die Pflicht, den ‚Green Pass‘ vorzuweisen, ausgedehnt wird – die Frage ist lediglich noch, wann das erfolgt und für wen er ebenfalls obligatorisch wird“, erklärte Italiens Minister­präsident Mario Draghi an einer Presse­konferenz in Rom.

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Draghi ließ auch keine Zweifel daran aufkommen, dass sein Ziel darin bestehe, dass am Ende die gesamte Bevölkerung immunisiert wird: Auf die Frage eines Journalisten, ob er für die Einführung einer allgemeinen Impf­pflicht sei, antwortete der ehemalige EZB-Präsident unmissverständlich mit „Ja“. Dies sei der Weg, den die Regierung einschlagen werde, sobald die europäische Arzneimittel­behörde den heute verwendeten Impf­stoffen ihre definitive und nicht nur provisorische Zulassung erteile.

Draghi bricht Tabu

Die Ankündigung Draghis war ein Tabu­bruch, der in den meisten europäischen Ländern einen öffentlichen Aufschrei ausgelöst hätte. In Italien haben lediglich die an der Regierung beteiligte rechts­nationale Lega von Matteo Salvini und die postfaschistische Oppositions­partei Fratelli d‘Italia Kritik geübt. Doch die beiden Rechtsaußen­parteien sind in dieser Frage völlig isoliert: Die Impf­bereitschaft in Italien, das bereits über 130.000 Covid-Tote verzeichnete, ist sehr hoch. 71 Prozent der 60 Millionen Italiener haben inzwischen mindestens eine Impf­dosis erhalten; bis Ende September werden es laut Draghi 80 Prozent sein. In Umfragen geben 90 Prozent der Befragten an, sich impfen lassen zu wollen.

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Wie die von Draghi in Aussicht gestellte allgemeine Impf­pflicht konkret aussehen soll, wird die Regierung nächste Woche beraten. Es ist davon auszugehen, dass es sich nicht um einen eigentlichen Impf­zwang handeln wird, sondern um eine Zertifikats­pflicht. Das heißt: Wer nicht schon geimpft oder von Covid genesen ist und sich weiterhin partout nicht impfen lassen will, der erhält den „Green Pass“ auch mit einem negativen Test­resultat, das alle paar Tage auf eigene Kosten erneuert werden muss. Die „Green Pass“-Pflicht besteht seit August für die Innengastronomie, Museums- und Stadionbesuche, Konzerte und Fitnesscenter; am vergangenen Mittwoch wurde sie auf überregionale Züge, Schiffe, Fähren und Flugzeuge ausgedehnt.

Zertifikats­pflicht gilt auch für Schul­personal

Die Zertifikats­pflicht gilt auch bereits für das gesamte medizinische Personal und neuerdings auch für das Schul­personal. Auch bei den Lehr­kräften ist die Akzeptanz groß: 91,5 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer sind laut dem Bildungs­ministerium bereits mindestens einmal geimpft (was für den „Green Pass“ reicht), unter den restlichen 8,5 Prozent befinden sich viele Genesene und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und von der Impf­pflicht deshalb ausgenommen sind.

Der Prozent­satz der überzeugten Impf- und Test­verweigerer ist also verschwindend klein. Die Sanktionen für sie sind hart: Ein Lehrer oder ein Abwart, der sich ohne Zertifikat in der Schule präsentiert, wird umgehend wieder nach Hause geschickt. Nach fünf Tagen wird er suspendiert und die Lohn­zahlung ausgesetzt.

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Einen wichtigen juristischen Prüf­stand hat die Zertifikats­pflicht bereits überstanden: Am Donnerstag hat das Verwaltungs­gericht von Rom die Beschwerde einer Lehrer­gewerkschaft abgewiesen. Das Obligatorium für den „Green Pass“ sei im Rahmen der Bekämpfung einer gefährlichen Epidemie verhältnismäßig und für den Einzelnen zumutbar, begründeten die Richter ihren Entscheid. Zumutbar sei es auch, dass die Impf­verweigerer die Covid-Tests aus der eigenen Tasche bezahlen müssten: Es sei nicht einzusehen, warum die Steuer­zahler für die Tests von Personen aufkommen sollen, die freiwillig auf die Gratis­impfung verzichteten.

Die Zertifikats­pflicht soll nun schrittweise auf immer neue Berufs­gruppen ausgeweitet werden, insbesondere auf jene des öffentlichen Dienstes. Angestrebt wird die Impf­pflicht aber auch für private Arbeits­plätze; entsprechende Verhandlungen zwischen der Regierung, den Arbeitgebern und den Gewerkschaften sind seit Längerem im Gang. Für den Besuch von Kantinen in öffentlichen und privaten Unternehmen und für die Mensen an den Universitäten gilt sie bereits: Diese Verpflegungs­stätten für Arbeitnehmer und Studierende werden damit gleich behandelt wie die Innen­gastronomie.

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