“Judensau”: Schmähplastik darf an Stadtkirche Wittenberg bleiben
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Eine als "Judensau" bezeichnete mittelalterliche Schmähskulptur ist an der Außenmauer der Stadtkirche Sankt Marien in Wittenberg zu sehen.
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/
Naumburg. Die als Wittenberger "Judensau" bekannte Schmähplastik darf vorerst weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt bleiben. Das Oberlandesgericht in Naumburg wies am Dienstag die Berufungsklage gegen ein Urteil des Landgerichtes Dessau-Roßlau ab.
Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme der Plastik aus dem 13. Jahrhundert verlangt, weil er sich durch diese als "Saujude" und das "ganze Judentum" diffamiert sieht. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht Naumburg jedoch zu. (AZ: OLG Naumburg 9 U 54/19)
Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden und zum Unesco-Welterbe gehörenden Stadtkirche in Wittenberg. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Dessau-Roßlau am 24. Mai 2019 die Klage abgewiesen, weil es den Tatbestand der Beleidigung nicht als erfüllt ansah.
Das Relief sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet.
Die Plastik zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After.
RND/cle/epd