Digitale Dokumentation von Verfahren

Justizminister Buschmann plant verpflichtende Videoaufzeichnung von Strafprozessen ab 2030

Mehrere Kameras von verschiedenen Fernsehsendern stehen nebeneinander auf einer Pressekonferenz. (Symbolbild)

Mehrere Kameras von verschiedenen Fernsehsendern stehen nebeneinander auf einer Pressekonferenz. (Symbolbild)

Berlin. In Hunderten deutscher Gerichtssäle sollen Kameras angebracht werden, um erstinstanzliche strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig in Bild und Ton zu dokumentieren.

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Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplante flächendeckende Einführung der Technik soll schrittweise erfolgen und bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Das sieht zumindest ein Referentenentwurf vor, den das Ministerium am Dienstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt hat.

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Die Aufzeichnung soll das formale Protokoll nicht ersetzen, sondern zusätzlich angefertigt werden. Die digitale Dokumentation steht den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung. Die mussten sich bisher auf ihre eigenen Notizen verlassen.

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Aufzeichnung sollen nach Verfahrensabschluss gelöscht werden

Die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten blieben bei dem geplanten Verfahren gewahrt, betonte das Ministerium. In dem Entwurf heißt es: „Die Aufzeichnungen sind zu löschen, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen oder sonst beendet ist.“ Sollte die Nutzung in einem anderen Verfahren zu erwarten sein, könne der Vorsitzende die Speicherung bis zum Ende der Aktenaufbewahrungsfrist anordnen.

Mit Live-Sendungen aus dem Gerichtssaal hat das Vorhaben nichts zu tun. Im Entwurf heißt es: „Die Verwendung der Aufzeichnungen ist nur für Strafverfahrenszwecke zulässig“. Die Aufzeichnungen der Angaben von Angeklagten, Zeugen und Nebenklägern dürften zudem nur mit deren Einwilligung auch in anderen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren verwendet werden.

Grünen-Politikerin Canan Bayram. (Archivbild)

Grünen-Politikerin Canan Bayram. (Archivbild)

Die digitale Dokumentation habe sich in vielen Ländern bewährt, sagte die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages, Canan Bayram. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Speicherung der Aufzeichnungen „werden wir uns unter dem Aspekt des Datenschutzes und der Wahrung der Rechte aller Prozessbeteiligten genau ansehen“, fügte sie hinzu.

Automatische Umwandlung in Text per Transkriptionssoftware vorgesehen

Damit die Aufzeichnungen besser durchsucht werden können, ist eine automatische Umwandlung in Text mit einer Transkriptionssoftware vorgesehen. Wer schon einmal mit einer solchen Software gearbeitet hat, weiß allerdings, dass diese ihre Tücken hat, beispielsweise wenn jemand stark mit Dialekt spricht. Damit Strafverfahren nicht in die Länge gezogen werden, wenn einmal die Technik streikt, sieht der Entwurf vor, dass der Fortgang der Verhandlung im Fall von technischen Ausfällen oder Fehlern Vorrang haben soll.

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Schwierig ist die Frage nach den Kosten, die das Vorhaben verursachen wird. Im Entwurf heißt es dazu etwas vage, in den Ländern dürften voraussichtlich „erhebliche Personal- und Sachkosten“ entstehen. Buschmann hatte den Ländern für die kommenden Jahre 200 Millionen Euro für Projekte zur Digitalisierung ihrer Justizbehörden in Aussicht gestellt. Weitere Mittel - etwa für zusätzliche Stellen - waren nicht Teil des Angebots. Die Länder finden das unzureichend.

RND/dpa

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