Karl Lauterbach: „Ohne Personenschutz kann ich abends leider nicht vor die Tür gehen“
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekommt bei jedem Gang vor die Tür Personenschutz. (Archivbild)
© Quelle: IMAGO/NurPhoto
Köln . Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss nicht nur mit Morddrohungen gegen sich selbst leben, sondern ist auch besorgt über die Sicherheit seiner Familie. „Ich selbst werde immer noch bedroht, und auch für meine Kinder bekomme ich erschütternde Morddrohungen“, sagte Lauterbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag-Ausgabe). „Mein Auto muss ich in einem Vorort parken. Ohne Personenschutz kann ich abends leider nicht vor die Tür gehen“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Lauterbach wohnt in der Kölner Innenstadt. Seit langem ist er Ziel von Hass-Kommentaren, die sich vor allem gegen seine Corona-Politik richten.
Lauterbach kritisiert Ende der Isolationspflicht
In dem Interview kritisierte der SPD-Politiker zudem die Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte und der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen scharf. Er halte das derzeit für „verantwortungslos“. Bei der Umsetzung solcher Forderungen würden vulnerable Gruppen „völlig außer Acht gelassen“, sagte Lauterbach in dem Interview. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein wollen die Isolationspflicht aufheben.
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Lauterbach verwies auch auf den Schutz von Menschen mit Vorerkrankungen wie Krebs oder Diabetes: „Für viele von ihnen kann eine Coronainfektion lebensbedrohlich werden“, mahnte der Gesundheitsminister. Die Aufhebung der Isolationspflicht würde viele der Menschen aus vulnerablen Gruppen „in große Gefahr bringen.“
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, forderte derweil, grundsätzlich über das Ende der Pandemie zu entscheiden. „Wenn die Pandemie für beendet erklärt ist, müssen konsequent auch Isolation, Maskenpflicht und andere Maßnahmen fallen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Werde die Pandemie allerdings nicht für beendet erklärt, sei es nicht sinnvoll, einzelne Bereiche von Schutzmaßnahmen auszunehmen, andere aber nicht.
RND/dpa/epd