Koalition streitet über Konsequenzen aus Urteil für 24-Stunden-Betreuungskräfte
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/JZOTH2JOBVCCZGOZXRNE6JPFHE.jpg)
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD, von links).
© Quelle: imago images/Political-Moments
Berlin. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Bezahlung von ausländischen 24-Stunden-Betreuungs- und Pflegekräften hat umgehend zum Streit bei den wahlkämpfenden Koalitionspartnern geführt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warf Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD vor, eine Neuregelung verhindert zu haben. „Bisher hieß es immer aus dem Arbeitsministerium, es gebe keinen Regelungsbedarf für 24-Stunden-Kräfte“, sagte Spahn am Freitag.
Heil forderte hingegen mit Blick auf die zu erwartenden höheren Kosten für die Angehörigen von Pflegebedürftigen die Einführung einer „Pflege-Bürgerversicherung“. Das lehnte Spahn wiederum strikt ab. Er sprach sich dafür aus, die 24-Stunde-Pflege nach dem österreichischen Modell zu regeln.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am Donnerstag geurteilt, dass ausländischen Pflege- und Betreuungskräften, die rund um die Uhr in deutschen Haushalten arbeiten, der Mindestlohn zusteht, und zwar auch in der Bereitschaftszeit. Im konkreten Fall hatte eine Pflege- und Haushaltskraft aus Bulgarien, die monatelang rund um die Uhr eine über 90-jährige Frau betreut hatte, von der bulgarischen Vermittlungsagentur eine Nachzahlung in Höhe von 42.636 Euro abzüglich des bereits gezahlten Lohnes von 6680 Euro verlangt.
Heil: Wegweisend und richtig
Arbeitsminister Heil nannte das Urteil wegweisend und richtig. „Arbeit hat eine Würde. Egal, ob Sie aus Bukarest oder aus Bottrop kommen: Wenn Sie arbeiten, dann haben Sie einen anständigen Lohn verdient“, sagte er. Spahn betonte, die 24-Stunden-Betreuung sei für Millionen Familien ein sehr wichtiges und aktuelles Thema. Es gebe „dringlichen“ Regelungsbedarf.
Daher habe er in seinem Entwurf für eine Pflegereform geplant, dass Familien aus den Leistungen der Pflegeversicherung 24-Stunden-Kräfte bezahlen könnten. „Das war ein Teil, der nicht hat geeinigt werden können“, betonte der Minister. „Bisher war der Bremser in dieser Frage nicht das Bundesministerium für Gesundheit.“
In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die dem RND vorliegt, äußerte sich sein Ministerium hingegen sehr zurückhaltend zu Neuregelungen. Auf die Frage, ob die Regierung die im Mai vom Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus erhobene Forderung aufgreifen wolle, wonach die 24-Stunden-Betreuung zum „Megathema der Politik“ werden müsse, schrieb das Ministerium lediglich, Westerfellhaus habe „seine Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Pflege“ dargelegt. Linken-Pflegeexpertin Pia Zimmermann sprach von einem „öffentlichen Abwatschen“ des Pflegebevollmächtigten.
Prekäre Arbeitsbedingungen
Westerfellhaus hatte in einem Mitte Mai veröffentlichten Forderungskatalog geschrieben, bei der 24-Stunden-Betreuung bestehe dringender Handlungsbedarf. „Unzulässige Arbeitszeiten, mangelnde Integration und soziale Absicherung, aber auch unklare Qualifikation und Haftung sind nur einige der kritischen Punkte“, so Westerfellhaus. „Die 24-Stunden-Betreuung muss deshalb zu einem Megathema der Politik werden, mit dem Ziel, weder funktionierende Pflegesettings zu zerstören noch prekäre Arbeitsbedingungen und fragwürdige rechtliche Konstellationen zu tolerieren.“
Zu Heils Forderung nach einer Bürgerversicherung in der Pflege sagte Spahn. „Es hilft doch den Pflegekräften aus dem Ausland nicht, wenn wir in Deutschland eine Einheitsversicherung einführen.“ Er freue sich aber, dass es bei der Regelung von 24-Stunden-Kräften nun offenbar Bewegung gebe. Obwohl die Wahlperiode praktisch zu Ende sei, könne man aber zusammen an dem Thema arbeiten. Konkret müsse man sich das österreichische Modell anschauen, regte er an.
In Österreich gibt es für die 24-Stunden-Betreuung spezielle Arbeitszeitvorschriften. So ist zum Beispiel geregelt, dass eine Arbeitsperiode bis zu 14 Tage dauern darf. Darauf muss eine Freizeit folgen, die mindestens so lang ist wie die vorangegangene Betreuung. Die Arbeitszeit ist auf 128 Stunden in zwei Wochen begrenzt. Zudem sind bestimmte Ruhezeiten vorgeschrieben. Generell gilt der Mindestlohn. Die Bezahlung einer 24-Stunden-Betreuung wird vom Staat mit bis zu 550 Euro im Monat bezuschusst.