Kontrolle in der Corona-Krise: RKI erhält Bewegungsdaten von Telekom
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Die Forscher des Robert-Koch-Instituts wollen mit anonymisierte Bewegungsdaten von Handynutzern prüfen, ob getroffene Maßnahmen zur Mobilitätseinschränkung der Bevölkerung führen.
© Quelle: Catherine Waibel/dpa-tmn
Berlin. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hat bei der Auswertung der Bewegungsdaten von Handynutzern im Kampf gegen die Corona-Epidemie zur Einhaltung des Datenschutzes aufgerufen. „Die Datenschutzregeln sind kein Hindernis bei der Bekämpfung von Corona. Im Gegenteil: Sie bieten notwendige Rechtssicherheit“, sagte der Grünen-Innenpolitiker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Wie zuvor bekannt wurde, hat das Robert Koch-Institut (RKI) von der Deutschen Telekom kostenlos anonymisierte Bewegungsdaten von Handy-Nutzern erhalten, damit es den Erfolg von Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung einschätzen kann. „Die Daten zeigen uns, ob insgesamt die Mobilität der Bevölkerung nachgelassen hat“, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler am Mittwoch in Berlin. „Es sind aggregierte, anonymisierte Daten und keine individuellen Daten“, betonte er.
Von Notz appellierte an einen verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten. „Die Daten müssen anonymisiert und zweckgebunden bleiben und mit klaren Löschfristen versehen sein.“
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Derzeit würden für die individualisierte nachträgliche Kontaktverfolgung von Infizierten unterschiedliche Konzepte geprüft. „Werden die Grundprinzipien des Datenschutzes beachtet, gesetzliche Vorgaben eingehalten und die zuständigen Aufsichtsbehörden frühzeitig einbezogen, können auch auf diesem Wege datenschutzkonform wichtige Hinweise auf Ansteckungswege und Risiken gewonnen werden“, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete.
Das Robert Koch-Institut untersucht nach den Worten seines Präsidenten Wieler, warum es Rückgänge oder Anstiege bei Infektionszahlen gibt. „Wenn wir sehen, dass die Menschen die Maßnahmen gar nicht umsetzen - und das sehen wir anhand dieser aggregierten Daten - dann sehen wir den Grund dafür, dass die Intervention, die wir wünschen, nicht erfolgreich ist“, erläuterte Wieler. Die Daten könne man sowieso kaufen, „wir kriegen sie nur diesmal umsonst“. Wieler ging davon aus, dass es wiederholte Lieferungen solcher Bewegungsdaten ans RKI geben wird.
Mit den Daten ließen sich „Bewegungsströme modellieren – bundesweit, auf Bundesland-Ebene sowie bis auf die Kreis-Gemeinde-Ebene heruntergebrochen“, sagte eine Telekom-Sprecherin dem „Tagesspiegel“.
Datenschutzbeauftragter hat keine Einwände
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält die Maßnahme in der gewählten Form für vertretbar. "Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes“, schrieb Kelber am Mittwoch bei Twitter. Es handele sich um Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichten.
Tatsächlich sind die Daten der Telekommunikationsanbieter vergleichsweise ungenau. Die Ermittlung von Kontaktpersonen ist so nicht nötig. Genauer sind Apps, die permanent Standortdaten erheben. Auch die Betreiber von Betriebssystemen, also Apple und Google, sind im Besitz genauerer Daten.
Keine flächendeckende Handyortung geplant
Standortdaten sind für Forscher deshalb interessant, weil sich so grundsätzlich zum Beispiel Infektionsketten verfolgen, Bevölkerungsbewegungen beobachten, aber auch etwa Quarantäne-Anweisungen überwachen lassen. In manchen Ländern wie etwa China werden diese Daten bereits genutzt. In Israel darf der Geheimdienst nun 30 Tage anhand von Bewegungsdaten, die eigentlich zur Terrorismusbekämpfung gedacht sind, die Bewegungen von Infizierten nachverfolgen. Auch die amerikanische Regierung berate gerade mit Tech-Unternehmen wie Google und Facebook darüber, wie Standortdaten im Kampf gegen das Coronavirus genutzt werden könnten, berichtet die “Washington Post”.
Auch das RKI ist an genaueren Daten und einer entsprechenden App interessiert. Dies sei “technisch und auch datenschutzrechtlich” möglich, sagte RKI-Präsiden Lothar Wieler am Dienstag. Ein Team aus 25 Personen arbeite dazu an einer Lösung. Die Einführung einer flächendeckenden Handydaten-Auswertung sei in Deutschland laut Bundesregierung nicht geplant. “Das Robert Koch-Institut begleitet erste wissenschaftliche Ansätze, die sich damit beschäftigen, wie Standortdaten zur Verfolgung von Infektionsketten eingesetzt werden können”, hieß es auf Anfrage.
Die digitale Technik könne auch Nutzern einen Schutz bieten, sagt Thilo Weichert vom “Netzwerk Datenschutzexpertise”. “Apps auf Mobilgeräten mit einer präzisen Lokalisierungsfunktion, wie sie zum Beispiel mit GPS gegeben ist, kann die Nutzenden informieren, wann und wo sie sich in einem Risikogebiet aufhalten.”
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Freiwillige App wäre Möglichkeit
Tatsächlich sind in Deutschland die Datenschutzregeln deutlich schärfer als etwa in China. “Für Epidemie-‚Fußfesseln‘ fehlt derzeit jede Rechtsgrundlage", sagt Weichert. Infizierte mittels Handydaten zu orten, sei rechtlich mehr als fraglich. Weder das Infektionsschutzgesetz noch die Katastrophenschutzgesetze der Länder seien dazu ausgelegt.
Rechtlich am einfachsten wäre es nach Experten-Meinung, wenn Bürger freiwillig ihre Daten spenden würden. Eine Alternative könne daher die freiwillige Nutzung einer entsprechenden App sein – vorausgesetzt, die Daten seien rein zweckgebunden. Heißt: Die Daten dürften nicht etwa an die Polizei oder beispielsweise Facebook weitergegeben werden. Wichtig sei deshalb, dass die Daten ausreichend gesichert seien, merkt Jörn Müller-Quade vom Karlsruher Institut für Technologie an.
RND/kor/asu/dpa