Libyen-Konferenz in Berlin: Das steht in der Abschlusserklärung
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Antonio Guterres, Generalsekretaer der Vereinten Nationen, Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, und Heiko Maas, Bundesaußenminister
© Quelle: imago images/photothek
Berlin. In ihrer Abschlusserklärung haben sich die Teilnehmer der Berliner Libyen-Konferenz auf 54 Punkte verständigt. Im Folgenden Auszüge aus dem Papier im Wortlaut:
Schlussfolgerungen der Konferenz:
Punkt 6
"Wir verpflichten uns, uns nicht in den bewaffneten Konflikt in Libyen und in die inneren Angelegenheiten Libyens einzumischen, und wir rufen alle internationalen Akteure auf, dasselbe zu tun."
Waffenstillstand
Punkt 9
"Wir begrüßen die spürbare Reduzierung der Gewalt seit dem 12. Januar und die am 13. Januar in Moskau geführten Verhandlungen sowie alle weiteren internationalen Initiativen, die darauf abzielten, den Weg zu einem Waffenstillstandsabkommen zu ebnen. Wir rufen alle beteiligten Parteien auf, ihre Anstrengungen für eine nachhaltige Einstellung der Feindseligkeiten, Deeskalation und einen dauerhaften Waffenstillstand zu verstärken. Wir verweisen erneut auf die zentrale Aufgabe des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hierbei. Wir fordern glaubwürdige, überprüfbare, zeitlich abgestimmte und wechselseitige Maßnahmen. Dazu gehören glaubwürdige Schritte hin zu einer Auflösung bewaffneter Gruppierungen und Milizen durch alle Parteien nach Artikel 34 des LPA, die - wie in den Resolutionen 2420 und 2486 des VN-Sicherheitsrats vorgesehen -, zu einer umfassenden und dauerhaften Einstellung aller Feindseligkeiten einschließlich Einsätzen aus der Luft über libyschem Hoheitsgebiet führen. Wir fordern die Rückverlegung schwerer Waffen, von Artillerie und Luftfahrzeugen sowie ihre Kantonierung."
Punkt 12
"Wir fordern einen umfassenden Prozess der Demobilisierung und Entwaffnung bewaffneter Gruppierungen und Milizen in Libyen sowie die anschließende Eingliederung geeigneten Personals in zivile, sicherheitsbezogene und militärische Institutionen des Staates. Dies sollte auf individueller Basis sowie auf der Grundlage einer Erfassung des Personals bewaffneter Gruppierungen und einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung geschehen. Wir rufen die Vereinten Nationen auf, diesen Prozess zu unterstützen."
Punkt 15
"Wir rufen die Vereinten Nationen auf, die Waffenstillstandsverhandlungen zwischen den Parteien zu unterstützen, auch durch die sofortige Einsetzung von technischen Ausschüssen, die die Umsetzung des Waffenstillstands überwachen und überprüfen."
Punkt 16
"Wir rufen den UN-Sicherheitsrat auf, diejenigen mit angemessenen Sanktionen zu belegen, die gegen die Waffenstillstandsvereinbarungen verstoßen, und rufen dessen Mitgliedstaaten auf, diese Sanktionen durchzusetzen."
Waffenembargo
Punkt 18
"Wir verpflichten uns, das durch Resolution 1970 (2011) sowie die nachfolgenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrats verhängte Waffenembargo unzweideutig und in vollem Umfang einzuhalten und umzusetzen, auch in Bezug auf die von Libyen ausgehende Verbreitung von Waffen. Wir rufen alle internationalen Akteure auf, dasselbe zu tun."
Punkt 19
"Wir fordern alle Akteure auf, alle Handlungen zu unterlassen, die den Konflikt verschärfen oder gegen das Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats oder den Waffenstillstand verstoßen würden; dies schließt auch die Finanzierung militärischer Fähigkeiten und die Rekrutierung von Söldnern ein."
Punkt 21
"Wir verpflichten uns zu Anstrengungen, die gegenwärtigen Überwachungsmechanismen der UN und der zuständigen nationalen und internationalen Behörden im Rahmen unserer Fähigkeiten zu stärken, einschließlich der Überwachung auf See, aus der Luft und an Land, sowie durch Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen, insbesondere von Satellitenaufnahmen."
Rückkehr zum politischen Prozess
Punkt 26
"Wir rufen alle libyschen Parteien mit Nachdruck auf, den alle Seiten einbeziehenden, unter libyscher Führung und in libyscher Eigenverantwortung stehenden politischen Prozess unter der Federführung der UNSMIL wieder aufzunehmen, sich konstruktiv daran zu beteiligen und den Weg zur Beendigung der Übergangsperiode zu ebnen - durch freie, faire, alle Seiten einbeziehende und glaubwürdige Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, die von einer unabhängigen und leistungsfähigen Hohen Nationalen Wahlkommission organisiert werden."
Punkt 29
"Wir fordern eine transparente, rechenschaftspflichtige, faire und gerechte Verteilung öffentlicher Güter und Ressourcen zwischen den verschiedenen geographischen Regionen Libyens, auch durch Dezentralisierung und Unterstützung der Kommunen, wodurch ein wesentlicher Missstand und Grund für Schuldzuweisungen ausgeräumt würde."
Reform des Sicherheitssektors
Punkt 36
"Wir unterstützen die Aufstellung einheitlicher libyscher nationaler Sicherheits- und Polizeikräfte sowie Militärstreitkräfte unter zentraler ziviler Aufsicht auf der Grundlage der in Kairo geführten Gespräche und der dort erstellten Dokumente."
Wirtschafts- und Finanzreform
Punkt 39
"Wir betonen in Übereinstimmung mit den Resolutionen 2259 (2015) und 2441 (2018), dass die Nationale Erdölgesellschaft (National Oil Corporation, NOC) Libyens einziges unabhängiges und rechtmäßiges Erdölunternehmen ist. Wir fordern alle Parteien nachdrücklich auf, die Sicherheit aller Einrichtungen der Nationalen Erdölgesellschaft weiterhin zu garantieren und Angriffe auf Erdölanlagen und die Erdölinfrastruktur zu unterlassen. Wir stellen uns jedem Versuch entgegen, Libyens Erdölinfrastruktur zu beschädigen, genauso wie der unrechtmäßigen Ausbeutung der dem libyschen Volk gehörenden Energieressourcen durch Verkauf oder Erwerb libyschen Rohöls oder von Erdölprodukten außerhalb der Kontrolle der NOC. Wir fordern die transparente und gerechte Aufteilung der Erdöleinkünfte. Wir begrüßen die monatliche Veröffentlichung der Erdöleinnahmen durch die NOC als Beleg ihres Einsatzes für mehr Transparenz."
Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte
Punkt 44
"Wir rufen alle Parteien in Libyen mit Nachdruck auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechtsnormen uneingeschränkt zu achten, Zivilisten und die zivile Infrastruktur einschließlich der Flughäfen zu schützen, medizinischem Personal, Menschenrechtsbeobachtern, humanitärem Hilfspersonal und humanitärer Hilfe den Zugang zu gewähren und Maßnahmen zu treffen, um die Zivilbevölkerung einschließlich der Binnenvertriebenen, Migranten, Flüchtlinge, Asylbewerber und Gefängnisinsassen auch durch die Zusammenarbeit mit UN-Stellen zu schützen."
Punkt 47
"Wir betonen die Notwendigkeit, all jene zur Verantwortung zu ziehen, die das Völkerrecht verletzt haben, etwa indem sie willkürlich Gewalt gegen Zivilisten angewendet, dicht besiedelte Wohngebiete angegriffen, außergerichtliche Tötungen verübt, Menschen entführt oder verschwinden lassen, sexuelle oder geschlechtsspezifische Gewalt verübt, Folter und Misshandlungen angewendet, Menschenhandel durchgeführt oder sich der Gewalt gegen beziehungsweise des Missbrauchs von Migranten und Flüchtlingen schuldig gemacht haben."
Folgemaßnahmen
Punkt 53
"Wir stimmen darin überein, dass die Berliner Libyen-Konferenz ein wichtiger Schritt im Rahmen eines breiter angelegten Prozesses unter libyscher Führung und in libyscher Eigenverantwortung zur endgültigen Beendigung der Krise in Libyen durch umfassende Einbeziehung der dem Konflikt zugrunde liegenden Faktoren ist. Die aus der Berliner Libyen-Konferenz resultierenden Folgemaßnahmen spielen eine wichtige Rolle. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, aus den oben eingegangenen Verpflichtungen durchführbare Maßnahmen zu entwickeln und die Indikatoren, Rollen und Verantwortlichkeiten klar zu benennen - nicht nur für die Vereinten Nationen, sondern auch für die Teilnehmer selbst sowie potenziell andere UN-Mitgliedstaaten und internationale Organisationen."
RND/dpa