Lübcke-Prozess: Zweiter Nebenkläger legt Revision gegen Urteil ein
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Stephan Ernst ist wegen des Mordes am nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
© Quelle: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa
Frankfurt/Main. Eine Woche nach dem Urteil im Lübcke-Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am Donnerstag auch Ahmed I. als zweiter Nebenkläger Revision eingelegt.
Damit haben nach Angaben einer Gerichtssprecherin nun sämtliche Verfahrensbeteiligte Revision eingelegt. Ahmed I., ein irakischer Flüchtling, war im Januar 2016 bei einem Messerangriff im nordhessischen Lohfelden schwer verletzt worden.
Im Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die Bundesanwaltschaft Stephan Ernst auch diesen Angriff als versuchten Mord zur Last gelegt.
Der Staatsschutzsenat hatte Ernst in diesem Anklagepunkt jedoch mangels Beweisen freigesprochen – einer der Gründe auch für die bereits erfolgte Revision der Bundesanwaltschaft.
RND/dpa