Justizminister Buschmann will Ersatzfreiheitsstrafe deutlich kürzen – Reform auf dem Weg
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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, will Reformen.
© Quelle: IMAGO/photothek
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) künftig nicht mehr so viel Zeit ersatzweise hinter Gittern verbringen müssen. Ein Entwurf aus seinem Haus, der am Dienstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, sieht vor, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen soll.
Wie hoch der jeweilige Tagessatz ist, hängt vom Nettoeinkommen des Verurteilten ab. Geldstrafen, die bei Nicht-Zahlung in die Haftanstalt führen, werden zu etwa einem Drittel wegen kleinerer Diebstähle oder Betrügereien verhängt. Knapp ein Viertel der Fälle betrifft Schwarzfahrer.
Der Entwurf enthält noch weitere geplante Änderungen auf anderen Gebieten. Unter anderem soll der Katalog der Gründe, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung“ gerichtete Beweggründe ergänzt werden.
RND/dpa
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