Söder fordert „klare Linie“

Justizminister Buschmann prüft härtere Strafen für Klimaaktivisten

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz (Archivbild).

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz (Archivbild).

Berlin. Angriffe auf Kunstwerke und Straßenblockaden: Zahlreiche Proteste von Klimademonstranten in den vergangenen Wochen befeuern die Debatte über die rechtlichen Konsequenzen solcher Aktionen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) prüft nach Protesten in Kunstmuseen, ob der Rechtsrahmen für Strafen ausreicht. Er sagte der „Bild am Sonntag“, sein Ministerium werde genau beobachten, wie die Justiz mit den Angriffen auf Kulturschätze umgehe. „Sollte ich zu dem Ergebnis kommen, dass der rechtliche Rahmen nicht ausreicht, werde ich handeln. Ich werde mein Haus genau prüfen lassen, ob wir hier ein gesetzliches Defizit haben.“

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Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte am Sonntag: „Wir wollen prüfen, ob wir möglicherweise eine Lücke im Strafgesetzbuch haben, die man mit einem neuen Straftatbestand schließen könnte.“

Aktivisten protestieren in ganz Europa

In den vergangenen Wochen hatten sich Klimademonstranten in Deutschland und anderen europäischen Ländern an Gemälden festgeklebt oder sie mit Lebensmitteln bespritzt, wie etwa im Museum Barberini in Potsdam. Dort war ein Monet-Gemälde mit Kartoffelbrei beworfen worden. Keines der Gemälde war allerdings beschädigt worden, denn sie waren durch Glas geschützt. Die Klima-Aktivisten wollen mit ihren Aktionen ihrer Forderung nach einer entschiedeneren Bekämpfung des Klimawandels Nachdruck verleihen.

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„Wer das Klima schützen will, sollte nicht gegen unsere Kulturschätze kämpfen.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann

Ex-Bundesminister wirft Bayern „Perversion“ bei Polizeiarbeit vor

Zu Besonnenheit mahnte der FDP-Politiker und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum. „Die Gesetze, die wir haben, reichen völlig aus“, sagte er am Samstag im Deutschlandfunk. Das Recht müsse angewandt werden, und zwar möglichst schnell nach einer Tat. Es müsse aber „nicht pervertiert werden, wie die Bayern das jetzt tun mit einem Polizeigewahrsam“, sagte Baum mit Blick auf eine besondere juristische Regelung in dem Bundesland.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden. Nach Festklebeaktionen in München war Anfang November für mehrere Klimaaktivisten ein 30-tägiger Gewahrsam beantragt worden.

Theoretisch könnte ich sagen „lasst sie kleben“. Wenn sich jemand vor der Staatskanzlei anklebt, soll er kleben bleiben.

Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident zu den Klimaprotesten

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warb für das Vorgehen. In Bayern gebe es Gewahrsam für diejenigen, die neue Straftaten ankündigen, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir brauchen in ganz Deutschland eine klare Linie“, forderte er.

In München demonstrierten am Sonntag nach ersten Angaben der Polizei etwa 600 Menschen lautstark für die Freilassung von mehr als einem Dutzend Klimaaktivisten. „Sie setzen sich für den Schutz unserer Lebensgrundlagen ein und werden dafür willkürlich weggesperrt. Währenddessen zerstören Staat und Konzerne weiterhin ohne jegliche Strafe unseren Planeten“, sagte einer der Sprecher des Organisationsbündnisses, Hagen Pfaff.

Justizminister: Klimaaktivisten schaden ihrem Anliegen

Anfang November hatte Buschmann der „Bild“ gesagt: „Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.“ Gesetze sähen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor. Diese Gesetze gelte es auch durchzusetzen.

Buschmann sagte nun der „Bild am Sonntag“, in einer offenen Gesellschaft dürfe jeder für sein Anliegen werben, Dinge kritisieren und demonstrieren. Das sei nicht nur rechtlich geboten, sondern mache eine vielfältige Gesellschaft aus. „Das Bewerfen von Kunst mit Lebensmitteln hat damit aber wenig zu tun“, sagte er. „Wer unsere Kulturschätze angreift und gefährdet, überschreitet eine rote Linie.“

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Die Leute, die das machten, schadeten damit auch ihrem eigenen Anliegen, sagte Buschmann. „Denn sie spielen den Klimaschutz und die Freude an der Kultur gegeneinander aus. Wer das Klima schützen will, sollte nicht gegen unsere Kulturschätze kämpfen.“

RND/dpa

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