Maskenpflicht im Einzelhandel: So könnte es nach dem 2. April weitergehen
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Gibt es nach dem 2. April noch eine Maskenpflicht im Einzelhandel? Supermärkte können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Pflicht anordnen – zeigen sich bisher aber noch zurückhaltend. (Symbolbild)
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Berlin. Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen bereiten erste Bundesländer längere Schutzauflagen nach dem umstrittenen neuen bundesweiten Rechtsrahmen vor.
So will Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von über 2400 wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortsetzen. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen.
Andere Bundesländer, etwa Baden-Württemberg und Sachsen, wollen an Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen gemäß der Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz lediglich bis zum 2. April festhalten. Danach dürfte von den Corona-Auflagen der Länder zunächst nur die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen übrig bleiben.
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Maskenpflicht durch Unternehmen?
Machen die Länder auch danach keine gesetzlichen Vorgaben, können die verschiedenen Bereiche des öffentlichen Lebens noch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auf einer Maskenpflicht bestehen. Im Einzelhandel ist die Bereitschaft dafür aber bislang eher gering.
Zwar stellte der Handelsverband Deutschland (HDE) auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) die Bedeutung von Masken für das Verhindern von Infektionen heraus. Doch so sehr die Maske für viele Kunden inzwischen zum Alltag gehöre, sei die Pflicht keine dauerhafte Lösung sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem RND.
„Wann der Zeitpunkt für den Wegfall der Maskenpflicht gekommen ist, müssen die Expertinnen und Experten aus der Medizin einschätzen.“ Damit gibt der Verband seinen Mitgliedern keine Empfehlung für die Zeit nach dem 2. April an die Hand.
Supermärkte wollen Gesetzgebung folgen
Die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, teilt auf Anfrage mit, dass man sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnung orientiere und diese umsetze. Eine von den Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht scheint damit äußerst unwahrscheinlich zu sein.
Auch bei Rewe ist eher nicht mit einer Maskenpflicht in Eigenregie zu rechnen. „Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen gewissenhaft um“, sagt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage des RND. Aldi-Nord möchte „zunächst die politische Diskussion sowie die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten“, teilt ein Sprecher mit.
Ein besonderer Fall ist die Edeka-Gruppe. Viele Filialen seien inhabergeführt und könnten „eigenständig über alle Maßnahmen in ihren Märkten“ entscheiden, sagte eine Unternehmenssprecherin zum RND. Es ist also möglich, dass die Maskenpflicht in einem Markt gelten wird und im anderen nicht.
Unterdessen reagierte Patientenschützer Eugen Brysch mit Kritik auf Berichte, dass wegen erhöhter Omikron-Krankenstände Kliniken nicht alle Behandlungen anbieten können. „Die medizinisch-pflegerische Versorgung wird eingeschränkt. Verlässliche Daten über die tatsächliche Situation vor Ort fehlen“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz dem RND. „Auch im dritten Jahr der Pandemie gibt es kein Corona-Radar. Weder die Bettenkapazität der Häuser noch deren Belegungssituation oder Einschränkungen durch Krankenstände werden täglich regional und zentral erfasst.“