Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern - diese Bußgelder fallen an

Kunden in Dresden gehen in einem Supermarkt einkaufen und tragen dabei einen Mund-Nasen-Schutz.

Kunden in Dresden gehen in einem Supermarkt einkaufen und tragen dabei einen Mund-Nasen-Schutz.

Berlin. Einfache Schutzmasken, Schals und Tücher können bei der Eindämmung des Coronavirus helfen. Die Bundesregierung hatte nach den letzten Beratungen mit den Regierungschefs der Länder jedoch lediglich eine Empfehlung zum Tragen solcher Masken ausgesprochen.

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Entsprechende Regelungen sind jedoch ohnehin Ländersache. Mittlerweile haben alle Bundesländer eine Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr oder in Geschäften beschlossen. Vereinzelt drohen Bußgelder bei Verstößen. Der Überblick.

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Maskenpflicht: Alle Bundesländer in der Übersicht

Alle Bundesländer, in denen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beschlossen wurde und ab wann sie gilt (Stand: 22.4.2020):

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  • Baden-Württemberg: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Bayern: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Berlin: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Brandenburg: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Bremen: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Hamburg: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Hessen: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Niedersachsen: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Nordrhein-Westfalen: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Saarland: Maskenpflicht ab Montag, 27.4.2020
  • Sachsen: Maskenpflicht seit Montag, 20.4.2020
  • Sachsen-Anhalt: Maskenpflicht ab Donnerstag, 23.4.2020
  • Schleswig-Holstein: Maskenpflicht ab Mittwoch, 29.4.2020
  • Thüringen: Maskenpflicht ab Freitag, 24.4.2020

Lesen Sie im Folgenden die Details zu den Regelungen und möglichen Bußgeldern in den Bundesländern.

Maskenpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt von Montag, 27. April 2020 an die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zu bedecken. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) begründete dies am Dienstag, 21. April nach einer Kabinettssitzung in Stuttgart damit, dass sich bisher zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken hielten.

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Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, sagte Kretschmann. Es gehe nur um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. „Notfalls tut es auch ein Schal.“ Wer keine Maske trage, so Kretschmann weiter, werde von Polizei oder dem Personal des ÖPNV darauf hingewiesen.

Ob in Baden-Württemberg Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht verhängt werden, wird derzeit noch entschieden.

Maskenpflicht in Bayern

Von Montag, 27. April an sollen Mund-Nasen-Schutz, Alltagsmasken oder auch Schals Pflicht sein, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in einer Regierungserklärung im Landtag in München. “Man nennt das im Allgemeinen auch eine Maskenpflicht.” Diese werde im gesamten öffentlichen Nahverkehr gelten und in allen Geschäften, die schon jetzt geöffnet haben. Dazu zählen auch Supermärkte.

Die Maskenpflicht in Bayern soll für Kinder ab sieben Jahren gelten. Das hat das Kabinett am Dienstag in München entschieden. Wer gegen die Pflicht verstößt, dem droht nach Aussage von Staatskanzleichef Florian Herrmann ein Bußgeld. „Die Höhe muss man sehen“, sagte der CSU-Politiker am Dienstag in München. Sie werde vom Innenministerium in den kommenden Tagen in den Corona-Bußgeldkatalog eingearbeitet.

Herrmann betonte, dass die Polizei aber auch das Personal in Bussen und Bahnen angehalten werde, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. Dies werde ähnlich erfolgen, wie auch die Kontrollen der bisherigen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie.

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In Bayern beträgt das Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht 150 Euro für Privatpersonen. Ladenbesitzer müssen mit bis zu 5000 Euro Strafe rechnen, wenn ihr Personal keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.

Maskenpflicht in Berlin

Die Menschen in Berlin müssen ab 27. April in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beschloss der Senat am Dienstag, 21. April eine entsprechende Maskenpflicht, die jedoch im Unterschied zu anderen Bundesländern nicht für den Einzelhandel gelten soll.

Sanktionen durch Bußgelder wurden in Berlin bislang nicht beschlossen.

Maskenpflicht in Brandenburg

Und auch Brandenburg führt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ab 27. April ein - sie soll im Unterschied zum benachbarten Berlin dazu noch für den Einzelhandel gelten. Ab 4. Mai sollen in Brandenburg auch wieder Gottesdienste gefeiert werden können. Das soll für alle Religionsgemeinschaften gelten.

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Laut Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) müsse zunächst niemand mit einem Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht rechnen.

Maskenpflicht in Bremen

Als letztes Bundesland führte Bremen eine Maskenpflicht ein. Wie in den meisten Bundesländern gilt sie im Stadtstaat ab Montag, den 27. April 2020 für den öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften des Einzelhandels. Den Schritt zur Einführung der Maskenpflicht erklärte der Bremer Senat damit, dass das Land einen Flickenteppich in Deutschland vermeiden wolle. Zuvor hatte Niedersachsen die Maskenpflicht beschlossen.

Über Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist in Bremen derzeit noch nichts bekannt.

Maskenpflicht in Hamburg

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat von Montag, 27. April an eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten, im öffentlichen Nahverkehr sowie in Alten- und Pflegeheimen angekündigt. Die bisherigen Empfehlungen zum Tragen von Masken gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie hätten nicht ausreichend gefruchtet, sagte Tschentscher am Dienstag, 21. April in Hamburg.

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Bußgelder gibt es in Hamburg bislang nur für Ladenbesitzer, die gegen die Sicherheitsauflagen verstoßen.

Maskenpflicht in Hessen

Hessen führt eine Maskenpflicht ebenfalls ab 27. April ein. Diese solle für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr gelten, sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, 21. April in Wiesbaden. Ein Kabinettsbeschluss dazu stehe noch aus, er sei für den Dienstagabend geplant. Zuvor hatte der private Rundfunksender Hit Radio FFH über die Pläne berichtet.

Wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht in Hessen können mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

Maskenplicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 27. April eine Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und auch in Geschäften. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) forderte die Bevölkerung am Wochenende in einer Videobotschaft außerdem auf, grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz in den verschiedenen Lebensbereichen zu tragen: “Er kann uns helfen, zu mehr Freiheiten, zu mehr sozialem Leben zu kommen und gleichzeitig uns besser zu schützen”, sagte Schwesig am Samstag.

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Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Taxis in Mecklenburg-Vorpommern sollen Passagiere von der Mitfahrt ausgeschlossen werden. Auch ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro sei möglich, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag in Schwerin. Fahrer von Schulbussen sollen mit einem Vorrat an Masken ausgestattet werden, um Schülern ohne entsprechenden Schutz ein Exemplar verkaufen zu können. „Wir wollen keinen Schüler am Schulbus stehen lassen“, sagte Schwesig.

Die Maskenpflicht in Geschäften hat die Landesregierung nach Angaben der Staatskanzlei am Mittwoch beschlossen. Zuvor war lediglich eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr verfügt worden. Bis zu 25 Euro Bußgeld drohen in Mecklenburg-Vorpommern bei Verstößen.

Maskenpflicht in Niedersachsen

Ab Montag, 27. April gilt in Niedersachsen eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus. Das Tragen einer Maske ist dann im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht, bestätigte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch, 22. April nachdem zuvor mehrere Medien darüber berichtet hatten.

Über Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Niedersachsen gibt es bislang noch keine gesicherten Informationen.

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Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen führt eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Von Montag, 27. April an sei das Tragen einer Maske beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen verpflichtend, teilte die Landesregierung am Mittwoch, 22. April mit. Indem Mund und Nase mit Stoff bedeckt werden, soll die Gefahr minimiert werden, Mitmenschen mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Neben OP-Masken sind auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutzbarriere erlaubt.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte bislang stets auf Freiwilligkeit statt Zwang in dieser Frage gesetzt. Bußgelder sollen in Nordrhein-Westfalen erst verhängt werden, wenn sich Personen nach entsprechenden Hinweisen weigern, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht und Höhe der Bußgelder sind die Ordnungsämter der Kommunen.

Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Rheinland-Pfalz und das Saarland machen das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wegen der Corona-Pandemie ebenfalls zur Pflicht. Von Montag, 27. April an müssen sogenannte Alltagsmasken oder auch andere Abdeckungen wie Schals im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften getragen werden, wie die Regierungssprecher der beiden Länder am Mittwoch, 22. April in einer gemeinsamen Erklärung mit ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mitteilten.

"Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten", hieß es in der gemeinsamen Erklärung der Regierungssprecher. Bis dahin gelte weiter die dringende Bitte, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

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Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte zur Maskenpflicht: “Das können Alltagsmasken aus Stoff sein oder im Notfall übergangsweise auch Schals und Tücher. Wenn jeder einen solchen Mund-Nasen-Schutz trägt, können wir die Verbreitung des Virus hemmen. Aber auch, wenn wir in Zukunft Masken tragen, bleibt das Gebot der Stunde: Abstand halten, um uns und andere zu schützen!”

Während im Saarland noch nichts über Bußgelder bei Verstößen bekannt ist, betonte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), dass Bußgelder nach einer Verwarnung verhängt werden könnten. Auch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro sei möglich. Details zur Höhe des Bußgeldes in Rheinland-Pfalz, sind derzeit nicht bekannt.

Maskenpflicht in Sachsen

Sachsen setzte in der Corona-Krise angesichts steigender Fallzahlen als erstes Bundesland auf eine Maskenpflicht. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt oder einen Laden betritt, muss seit dem 20. April 2020 Mund und Nase mit einer Schutzmaske, einem Tuch oder einem Schal bedecken. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) ging wenige Stunden nach Beginn der Regelung davon aus, dass fast 80 Prozent der Menschen sich daran halten.

“Es lief sehr positiv an”, sagte Köpping beim täglichen Videobriefing der Regierung. Wenn es gelänge, mit der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie der Mund-Nasen-Abdeckung die Zahl der Corona-Infektionen zu stabilisieren, könne man über weitere Erleichterungen reden. Auf Details wollte sie sich aber nicht festlegen: “Wir müssen ein Stück weit abwarten, wie sich unsere Infektionszahlen entwickeln.”

Ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist in Sachsen derzeit nicht geplant.

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Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verpflichtet ebenfalls alle Bürger, beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen einen Mundschutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt von Donnerstag, 23. April 0 Uhr, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag, 21. April aus Regierungskreisen in Magdeburg erfuhr. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Wer gegen die Mundschutzpflicht verstößt, muss in Sachsen-Anhalt zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung habe sich dagegen entschieden, den fehlenden Schutz zu bestrafen, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg. Allerdings müssten alle ohne Mund-Nasen-Bedeckung damit rechnen, dass sie in Einkaufsläden nicht eingelassen und von Fahrten mit Bus und Bahn ausgeschlossen würden. Die Regierung wolle zunächst beobachten, wie die Tragepflicht eingehalten werde, sagte Grimm-Benne weiter.

Maskenpflicht in Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein führt eine Maskenpflicht ein. Dies kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Dienstag, 21. April an. Das Kabinett hatte am Mittwoch darauf beschlossen, das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vom 29. April an zur Pflicht zu machen. Wichtig sei laut Günther, dass die wirklichen FFP-Schutzmasken für das medizinische Personal vorgehalten werden. „Das stellen wir in Schleswig-Holstein auch sicher.“

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Sogenannte Alltagsmasken, die es überall zu kaufen gebe, würden vom 29. April an verpflichtend für alle sein. Es sei wichtig, auch andere zu schützen, auch mit Stoffmasken, die mittlerweile überall produziert würden, oder auch mal mit einem Schal. „Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir in Schleswig-Holstein jetzt auch so gehen werden.“

Ein Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in Schleswig-Holstein bislang nicht beschlossen.

Maskenpflicht in Thüringen

In Thüringen gilt ab Freitag, 24. April in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Das sagte Regierungssprecher Günter Kolodziej am Montagabend, 20. April der Deutschen Presse-Agentur. Zur Begründung führte Werner eine gewünschte Vereinheitlichung der Regeln im Land an. Am Dienstag darauf beschloss die Landesregierung schließlich die Maskenpflicht.

Die Ministerin betonte: “Bisher war ich selbst sehr skeptisch gegenüber einer Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.” Eine Maske könne nur ein zusätzlicher Schutz sein, von grundsätzlicher Bedeutung sei das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. “Für wirklich problematisch halte ich aber einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen innerhalb Thüringens. Das schürt Verunsicherung in der Bevölkerung”, so Werner.

Vorerst wird in Thüringen kein Bußgeld fällig, wenn gegen die Maskenpflicht verstoßen wird.

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RND/dpa/feh/das/cz/pf

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