Mehrheit befürwortet Verfassungsklage der FDP gegen Solizuschlag

Auf einem Steuerbescheid wird der Posten Solidaritätszuschlag ausgewiesen.

Auf einem Steuerbescheid wird der Posten Solidaritätszuschlag ausgewiesen.

Berlin. Die Mehrheit der Deutschen befürwortet das Vorhaben der FDP, beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags einzureichen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion. Sie liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Danach unterstützen 69,3 Prozent der Befragten die für September geplante Einreichung einer Klage. 17,6 Prozent sind dagegen, 13,1 Prozent äußerten sich unentschieden.

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Die höchste Zustimmungsrate gibt es mit 73,4 Prozent in der Altersklasse zwischen 18 und 29 Jahren. Differenziert nach dem Beschäftigungsstatus sind die Selbstständigen mit einer Rate von 74,5 Prozent die stärksten Befürworter. Bei den Studenten ist hingegen nur etwa die Hälfte (52,9 Prozent) dafür. 28,5 Prozent halten nichts von einer Klage.

“Hilfen für den Aufbau Ost abgeschlossen”

Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion planen, im September eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. “Nach der Wiedervereinigung hat die Politik versprochen, dass der Soli wegfällt, wenn die Hilfen für den Aufbau Ost abgeschlossen sind. Dieses Versprechen haben Union und SPD gebrochen”, sagte Fraktionsvize Christian Dürr dem RND.

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“Unsere Umfrage zeigt: Die Menschen halten es quer durch alle Bevölkerungsgruppen für richtig, dass die FDP-Fraktion nun vors Bundesverfassungsgericht zieht, um gegen diese Sondersteuer zu klagen. Die Soli-Abschaffung sei in erster Linie eine Frage der Fairness, denn mit Auslaufen des Solidarpakts habe die Abgabe ihren Zweck verloren. “Wir wissen jetzt, dass die breite Mehrheit der Deutschen den Soli mittlerweile für eine große Ungerechtigkeit hält”, betonte er.

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler zu streichen. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn dann nur noch teilweise zahlen - je höher das Einkommen, desto mehr. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten. Der Soli war ursprünglich als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer.

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