Nach Montgomerys Kritik an Corona-Urteilen „kleiner Richterlein“: Kassenärztechef Gassen distanziert sich

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Archivbild).

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Archivbild).

Berlin. Mit seiner Kritik an einigen Urteilen von Richtern zu den Corona-Regeln hat der Weltärztebundchef Frank Ulrich Montgomery für Unverständnis bei Politikern und Experten gesorgt. Montgomery hatte gegenüber der „Welt“ erklärt, er stoße sich daran, „dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“.

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Da maße sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen hätten, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen. Manchmal sei es richtig, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit zu stellen, erklärte Montgomery.

Gassen: Ausdrucksweise nicht akzeptabel und unerträglich

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, distanziert sich gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Montag) deutlich von der Aussage Montgomerys.

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„Diese Ausdrucksweise ist nicht akzeptabel und unerträglich. Auch wenn dem Einzelnen nicht jede Entscheidung gefallen mag, können wir in Deutschland stolz sein auf eine unabhängige Richterschaft. Sie verkörpert die Idee des Rechtsstaats und ist ein wertvoller Pfeiler der Bundesrepublik“, sagte Gassen.

Buschmann verteidigt Richter

Zuvor hatte auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Kritik an den Richtern zurückgewiesen. „Deutschland kann stolz sein auf seine hervorragend qualifizierte und unabhängige Richterschaft. Sie öffnet den Zugang zum Recht und erweckt die Idee des Rechtsstaats zum Leben“, schrieb der FDP-Politiker am Sonntagabend auf Twitter. „Daher verdient sie Respekt – und zwar unabhängig davon, ob dem Betrachter jede Entscheidung gefällt“, fügte Buschmann hinzu.

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am 16. Dezember die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht.

RND/ar/tms/dpa

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