Nach Wahl in Belarus: Maas will Reaktivierung von EU-Sanktionen prüfen

Während der Proteste nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus wurden Demonstranten durch die Polizei verletzt: Außenminister Heiko Maas fordert, dass die EU eine Reaktivierung ihrer Sanktionen prüft.

Während der Proteste nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus wurden Demonstranten durch die Polizei verletzt: Außenminister Heiko Maas fordert, dass die EU eine Reaktivierung ihrer Sanktionen prüft.

Berlin. Nach der Präsidentschaftswahl in Belarus hat sich Bundesaußenminister Heiko Maas dafür ausgesprochen, eine Reaktivierung von EU-Sanktionen gegen das autoritär regierte Land zu prüfen. Die Hoffnungen auf mehr Rechtsstaatlichkeit in Belarus hätten mit der Wahl “mehr als nur einen herben Rückschlag erlitten”, sagte Maas am Montag in Berlin.

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Von freien Wahlen sei “wirklich überhaupt nichts” zu erkennen gewesen. “Stattdessen haben wir Gewalt, Einschüchterung und Verhaftung mit bezeugen müssen.”

Demonstranten freilassen

Maas forderte, von der Polizei festgenommene friedliche Demonstranten umgehend freizulassen. Bei denen wegen erster Schritte hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit aufgehobenen EU-Sanktionen gegen Belarus müsse man prüfen, "ob das im Lichte der vergangenen Wochen und der vergangen Tage noch Gültigkeit besitzen kann".

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Nach Angaben der Wahlkommission hat Staatschef Alexander Lukaschenko die Präsidentenwahl mit rund 80 Prozent der Stimmen klar gewonnen. Ihm werden allerdings massive Wahlfälschungen vorgeworfen.

Auf den Straßen in Minsk und anderen Städten der Ex-Sowjetrepublik, die zwischen dem EU-Mitglied Polen und Russland liegt, war es deswegen in der Nacht zu schweren Zusammenstößen von Sicherheitskräften mit Bürgern gekommen.

Sanktionen waren 2016 ausgelaufen

Die EU hatte zuletzt im Februar 2016 ungeachtet der Kritik von Menschenrechtlern zahlreiche Sanktionen gegen den Machtapparat von Lukaschenko auslaufen lassen. Lediglich ein bestehendes Waffenembargo sowie Strafmaßnahmen gegen vier Weißrussen, die am Verschwinden von Regime-Gegnern beteiligt sein sollen, wurden zuletzt noch aufrechterhalten.

Für Lukaschenko, 169 Gefolgsleute sowie drei Unternehmen bedeutete die EU-Entscheidung damals, dass von ihnen vorhandene Vermögen in der EU nicht mehr gesperrt werden konnten. Zudem wurden für sie sämtliche Reise- und Geschäftsbeschränkungen aufgehoben.

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Steinmeier: Entgegenkommen weißrussischer Seite

Als einen Grund für die Lockerung der Sanktionen nannte die EU damals die Freilassung politischer Gefangener sowie die gewaltfrei verlaufene Präsidentenwahl im Jahr 2015.

Es lohne sich in einer solchen Situation zu testen, wie viel Bereitschaft zum Entgegenkommen von weißrussischer Seite da sei, kommentierte damals der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier.

RND/dpa

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