Neue Corona-Testverordnung: Kassen warnen vor immer höherem Defizit in der Pflege
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Corona-Testungen in einem Alten- und Pflegeheim (Archivbild).
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine neue Testverordnung sorgen nach Berechnungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen dafür, dass die Pflegeversicherung immer tiefer in die roten Zahlen rutscht.
Ohne zusätzliche Steuerzuschüsse führe die bis Ende November verlängerte Kostenübernahme für Corona-Test in Pflegeeinrichtungen zu Mehrausgaben in der Pflegeversicherung von rund einer Milliarde Euro, wodurch sich das für 2022 prognostizierte Defizit von 2,3 auf 3,3 Milliarden Euro erhöhe, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
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Höhere Beitragssätze für Mitglieder wahrscheinlich
Weil die Ampelkoalition bisher ihre Zusage nicht erfüllt habe, die pandemiebedingten Mehrausgaben in der Pflege vollständig über Steuerzuschüsse zu finanzieren, müssten die zusätzlichen Kosten über höhere Darlehen des Bundes abgedeckt werden, um weiter zahlungsfähig zu bleiben, so der Verband. „Die Rückzahlung werden in der Folge die Mitglieder über Beitragssatzerhöhungen tragen müssen“, warnen die Kassen.
„Offen bleibt die Frage, warum Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personengruppen im Rechtsbereich der gesetzlichen Krankenkassen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt sind, nicht jedoch in der sozialen Pflegeversicherung“, heißt es in der Stellungnahme zur Corona-Testverordnung. In der Krankenversicherung sind bisher alle Corona-Mehrkosten durch zusätzliche Zahlungen des Bundes ausgeglichen worden.
Alte Berechnung ist wohl überholt
Bisher war der Spitzenverband davon ausgegangen, dass sich die bisher nicht abgedeckten Mehrkosten durch die Corona-Pandemie in der Pflegeversicherung auf rund 4 Milliarden Euro summieren. Auf Basis dieser Zahlen hatte der Verband berechnet, dass zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,35 Prozentpunkte auf dann 3,4 Prozent beziehungsweise 3,75 Prozent für Kinderlose notwendig ist. Steigt das Defizit – wie nun befürchtet – weiter, muss der Satz noch stärker steigen.
Die neue Corona-Testverordnung sieht unter anderem vor, dass bei Corona-Bürgertests künftig eine Eigenbeteiligung von drei Euro fällig wird. Tests zum Schutz von Risikogruppen, wozu auch pflegebedürftige Personen gehören, sind allerdings ausgenommen.
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