Nutzung der Bürgernummer soll freiwillig bleiben

Online-Steuerformular

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Berlin. Die Steueridentifikationsnummer wird zu einer Art Bürgernummer, die einer Behörde den Zugriff auf schon vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde erlaubt.

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Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Betroffene dies auch wünscht und ausdrücklich zustimmt. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag ein entsprechendes Gesetz, das bei Datenschützern und der Opposition im Bundestag auf massive Kritik gestoßen war. Es soll durch die zweifelsfreie Identifikation der Bürger bürokratischen Aufwand reduzieren.

Durch das Registermodernisierungsgesetz soll auch ermöglicht werden, dass mehr Verwaltungsvorgänge online abgewickelt werden können. Dafür wird an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert - etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Die Pandemie habe gezeigt, wie dringend Deutschland die Digitalisierung der Verwaltung brauche, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU). Das Bundesinnenministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hatte, will damit künftig vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente, zum Beispiel die Geburtsurkunde, mehr als einmal eingereicht werden müssen.

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Keine zentrale Speicherung von Dokumenten

Geändert werden aber nur die Zugriffsrechte, eine zentrale Speicherung der Dokumente ist nicht vorgesehen. Ein Bürger, der dem Verfahren zugestimmt hat, kann über einen sicheren Zugang - das sogenannte Datencockpit - selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, hatte im Bundestag angemerkt, die Nutzung der Steuer-ID als einheitliche Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, kritisierte, die bereichsübergreifende Verwendung eines solchen Kennzeichens schaffe ein „übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit“.

Viele Menschen monierten, dass die Online-Angebote von Behörden unübersichtlich strukturiert und Formulare oft schwer verständlich seien. Die Ergebnisse einer im vergangenen Herbst veröffentlichten Umfrage zeigen, dass mehr als ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger in puncto Digitalisierung der Verwaltung große Defizite sieht.

RND/dpa

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